RATGEBER ERBFALL & IMMOBILIEN

Wenn die Erbengemeinschaft ein Haus in Dessau-Roßlau und Umgebung verkaufen möchte

Doreen Senger | Geschäftsführende GesellschafterinFachlich geprüft von Tino FrankStand: 13.09.2026 · Lesezeit ca. 13 Min.

Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, worauf es ankommt – von der ersten Einigung bis zum Notartermin – und wann eine professionelle Begleitung den entscheidenden Unterschied macht.

Erbengemeinschaft bespricht den Hausverkauf in Dessau-Roßlau – Ratgeber Übersicht

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Hausverkauf durch eine Erbengemeinschaft erfordert die Zustimmung aller Miterben – Alleingänge einzelner Erben sind rechtlich nicht wirksam.
  • Für den Verkauf braucht die Erbengemeinschaft einen Erbnachweis – Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift. Eine vorherige Umschreibung des Grundbuchs ist dafür nicht nötig (§ 40 GBO), innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall aber gebührenfrei.
  • Eine belastbare Wertermittlung schützt alle Beteiligten vor einem Preis, der entweder Kaufinteressenten abschreckt oder bares Geld liegen lässt.
  • Streit unter Miterben lässt sich oft durch eine neutrale Vermittlung lösen – erst wenn das scheitert, kommt eine Teilungsversteigerung in Betracht, die in der Regel zu niedrigeren Erlösen führt.
  • Der Erlös wird nach Abzug aller Kosten und Schulden entsprechend der Erbquoten auf die Miterben verteilt.
  • Inhabergeführte Begleitung durch Doreen Senger (Dipl.-Ing. (FH)) und Tino Frank – seit 1999 am Markt, mit direkter Anbindung an eine Anwaltskanzlei für juristische Sicherheit.

Was eine Erbengemeinschaft rechtlich bedeutet – und warum das für den Verkauf entscheidend ist

Was vor dem Verkauf geregelt sein muss

Der erste handwerkliche Schritt ist der Erbnachweis.

Erbschein oder notarielles Testament – was gilt?

Für die Umschreibung im Grundbuch akzeptiert das Grundbuchamt entweder einen Erbschein oder ein eröffnetes notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll.

Wenn mehrere Personen gemeinsam ein Haus erben, bilden sie automatisch eine Erbengemeinschaft. Das ist der Ausgangspunkt für alle weiteren Schritte. Jeder Miterbe hat einen Anteil am Nachlass, aber keinen alleinigen Zugriff auf einzelne Gegenstände oder Immobilien – die gesamte Erbmasse gehört allen gemeinsam. Das bedeutet: Für den Verkauf eines geerbten Hauses in Dessau-Roßlau und Umgebung braucht es die Zustimmung sämtlicher Miterben, nicht nur einer Mehrheit.

Diese gemeinschaftliche Bindung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Praktisch heißt das: Schon ein einzelner Miterbe, der seinen Anteil an der Erbengemeinschaft nicht verkaufen möchte, kann den Prozess blockieren. Das ist keine Seltenheit – gerade wenn Geschwister unterschiedliche Vorstellungen mitbringen, wenn emotionale Bindungen an das Elternhaus bestehen oder wenn finanzielle Situationen der Beteiligten auseinandergehen.

Was vor dem Verkauf geregelt sein muss

Der erste handwerkliche Schritt ist der Erbnachweis. Solange der Erblasser noch im Grundbuch steht, brauchen die Erben für den Verkauf einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll – eine Umschreibung auf die Erbengemeinschaft vorab verlangt das Gesetz nicht (§ 40 GBO); der Käufer wird direkt eingetragen. Trotzdem lohnt die Berichtigung: Sie ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei und schafft Klarheit, wer für den Nachlass handelt. Wer diese Frist versäumt, zahlt Gebühren, die sich am Immobilienwert orientieren. Alles Wissenswerte zur Grundbuchberichtigung und den nötigen Unterlagen im Erbfall haben wir im verwandten Ratgeber zusammengestellt.

Gleichzeitig sollten die Erben klären, ob bestehende Belastungen auf dem Grundstück – zum Beispiel eingetragene Grundschulden oder Wohnrechte – den Verkauf beeinflussen. Eine Grundschuld muss nicht zwingend ein Hindernis sein, sie wird häufig aus dem Kaufpreis abgelöst. Ein eingetragenes lebenslanges Wohnrecht hingegen mindert den erzielbaren Verkaufspreis spürbar und sollte im Wertgutachten korrekt berücksichtigt werden.

Erbschein oder notarielles Testament – was gilt?

Für die Umschreibung im Grundbuch akzeptiert das Grundbuchamt entweder einen Erbschein oder ein eröffnetes notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Ein handschriftliches Testament reicht in der Regel nicht aus. Wer noch keinen Erbschein beantragt hat, wendet sich an das Nachlassgericht – in Sachsen-Anhalt ist das jeweils das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers – für Dessau-Roßlau das Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33 (Nachlassgericht nur mit Termin).

Wichtig zu wissen: Das Nachlassverfahren und der Immobilienverkauf laufen nicht zwingend nacheinander. Viele Erbengemeinschaften beginnen frühzeitig mit einer Wertermittlung, um eine realistische Zahlenbasis für die Einigung unter den Miterben zu haben. Ein Wert, auf den sich alle beziehen können, ist oft das beste Mittel, um Diskussionen zu versachlichen.

Der Verkaufsablauf Schritt für Schritt – so gelingt der gemeinsame Weg zum Notar

Ein geerbtes Haus in Dessau-Roßlau und Umgebung zu verkaufen folgt demselben grundsätzlichen Ablauf wie jeder andere Immobilienverkauf – mit einem wesentlichen Unterschied: Jede Entscheidung muss von allen Miterben gemeinsam getragen werden. Das verlangt mehr Abstimmung, mehr Geduld und manchmal auch externe Unterstützung. Wer den Ablauf kennt, kann ihn souveräner gestalten.

Schritt 1: Einigung und Vollmacht

Bevor irgendetwas nach außen geht, steht die Einigung unter den Miterben. Sind alle bereit zu verkaufen? Zu welchem Mindestpreis? Wer übernimmt die Koordination? Praktisch empfiehlt sich, eine Person aus der Erbengemeinschaft zu bevollmächtigen, die den Verkaufsprozess stellvertretend steuert – mit notariell beglaubigter Vollmacht der übrigen Miterben. Das spart Abstimmungsaufwand bei Besichtigungen, Verhandlungen und der Korrespondenz mit dem Makler.

Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen

Für den Verkauf werden eine Reihe von Dokumenten benötigt: Grundbuchauszug (aktuell, nicht älter als drei Monate), Flurkarte, Energieausweis, Wohnflächenberechnung, Baupläne und – bei vermietetem Objekt – Mietverträge und aktuelle Mietnachweise. Der Erbschein oder das eröffnete notarielle Testament gehört ebenfalls in die Mappe. Wer unsicher ist, welche Unterlagen noch fehlen, erhält bei einer ersten gemeinsamen Begehung eine vollständige Checkliste.

Schritt 3: Wertermittlung und Preisfindung

Eine fundierte Wertermittlung ist bei Erbengemeinschaften doppelt wichtig: Sie schützt die Erben vor einem zu niedrigen Preis und verhindert gleichzeitig, dass ein überhöhter Angebotspreis das Objekt monatelang auf dem Markt stehen lässt. Wie der Wert seriös ermittelt wird, lesen Sie im nächsten Kapitel.

Schritt 4: Vermarktung und Besichtigungen

Sobald Preis und Unterlagen stehen, beginnt die aktive Vermarktung. Das umfasst professionelle Fotos, ein aussagekräftiges Exposé und die Platzierung auf den relevanten Portalen. Besichtigungen werden koordiniert und Interessenten vorqualifiziert – denn nicht jeder Interessent ist auch ein ernsthafter Käufer. Gerade bei Erbimmobilien, die oft renovierungsbedürftig sind, kommt es darauf an, die richtigen Käufer anzusprechen.

Schritt 5: Verhandlung und Kaufvertrag

Liegt ein Kaufangebot vor, prüfen alle Miterben gemeinsam, ob Preis und Konditionen akzeptabel sind. Erst wenn alle zugestimmt haben, wird der Notartermin vereinbart. Der Notar beurkundet den Kaufvertrag und stellt sicher, dass alle Eigentümer – also alle Miterben oder deren Bevollmächtigte – anwesend oder durch beglaubigte Vollmacht vertreten sind. Ohne diese vollständige Mitwirkung kann kein Kaufvertrag wirksam abgeschlossen werden.

Schritt 6: Kaufpreisverteilung

Nach dem Notartermin und Eingang des Kaufpreises auf dem Notaranderkonto oder direkt auf das Konto der Erbengemeinschaft wird der Erlös nach Abzug aller offenen Kosten – Maklergebühren, offene Grundschulden, Nachlass-Verbindlichkeiten – entsprechend der Erbquoten verteilt. Mit der Auszahlung endet die Erbengemeinschaft in Bezug auf die Immobilie.

Ablauf Hausverkauf durch Erbengemeinschaft in Dessau-Roßlau – Schritt-für-Schritt-Übersicht

Was ist das geerbte Haus wirklich wert? So kommen Sie zu einem fairen Preis

Die Wertfrage ist das Herzstück jedes Erbfall-Verkaufs – und gleichzeitig die häufigste Quelle für Streit unter Miterben. Wer den Wert zu hoch ansetzt, riskiert, dass das Objekt monatelang unverkauft bleibt und Folgekosten entstehen. Wer zu niedrig ansetzt, verschenkt Geld, das allen Erben gemeinsam zusteht. Eine nachvollziehbare, lokal verankerte Wertermittlung löst beides – und gibt der Erbengemeinschaft eine gemeinsame Ausgangsbasis.

Welche Faktoren den Wert bestimmen

Der Marktwert eines geerbten Hauses hängt von mehreren Stellschrauben ab. Die Lage ist dabei das stärkste Kriterium – ein Haus in einem gefragten Bereich von Dessau-Roßlau erzielt deutlich andere Erlöse als ein vergleichbares Objekt in einer strukturschwächeren Randlage. Hinzu kommen Baujahr, Zustand, Grundstücksgröße, Wohnfläche und mögliche Besonderheiten wie ein eingetragenes Wohnrecht oder eine bestehende Vermietung.

Beim Verfahren zur Wertermittlung kommen je nach Immobilientyp unterschiedliche Methoden zum Einsatz. Das Vergleichswertverfahren orientiert sich an tatsächlich erzielten Kaufpreisen für vergleichbare Objekte in der Region. Das Sachwertverfahren bewertet Bodenwert und Gebäudesubstanz. Das Ertragswertverfahren wird vor allem bei vermieteten Objekten angewendet. Für geerbte Eigenheime ist das Vergleichswertverfahren häufig das aussagekräftigste – vorausgesetzt, ausreichend Vergleichsdaten sind vorhanden.

Steuerliche Bewertung vs. Marktwert

Neben dem Marktwert spielt für Erben oft auch der steuerliche Wert eine Rolle. Das Finanzamt setzt im Erbschaftssteuerverfahren einen eigenen Wert an – häufig den sogenannten Grundbesitzwert, der nach standardisierten Verfahren ermittelt wird. Dieser Wert weicht in vielen Fällen vom tatsächlichen Marktwert ab. Liegt der steuerlich angesetzte Wert zu hoch, können Erben ein eigenes Gutachten einreichen, um die Steuerlast zu senken. Freibeträge und Steuersätze erläutert der Ratgeber Erbschaftssteuer und Freibeträge im Überblick.

Wie wir die Wertermittlung durchführen

Wir führen die Wertermittlung persönlich vor Ort durch – mit einer Begehung, Aufnahme des Zustands und Einordnung in das aktuelle Marktgeschehen in Dessau-Roßlau und der Region. Das Ergebnis ist eine fundierte, nachvollziehbare Einschätzung, die Sie den übrigen Miterben vorlegen können. Wir stellen kostenfrei Grundrisse mit Architektenstempel bereit, wo sie für das Exposé benötigt werden. Durch die enge Zusammenarbeit mit der angebundenen Anwaltskanzlei können parallel offene rechtliche Fragen – etwa zu Belastungen oder Pflichtteilsansprüchen – direkt abgeklärt werden.

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Besondere Situationen beim Hausverkauf durch eine Erbengemeinschaft

Nicht jeder Erbfall verläuft reibungslos. Einige Konstellationen erfordern besondere Sorgfalt – hier sind die häufigsten Sonderfälle, die uns in der Praxis begegnen, und wie Sie damit umgehen können.

Ein Miterbe blockiert den Verkauf

Wenn ein Mitglied der Erbengemeinschaft den Verkauf ablehnt, können die anderen nicht einfach ohne ihn handeln. Das Gesetz schützt jeden Miterben vor Überstimmung. Häufig liegt der Widerstand in emotionaler Bindung, Uneinigkeit über den Preis oder unterschiedlichen finanziellen Interessenlagen begründet.

Empfehlung: Oft hilft eine neutrale Wertermittlung, die allen Beteiligten als gemeinsame Grundlage dient. Scheitert die Einigung dauerhaft, ist die Teilungsversteigerung der letzte Ausweg – sie führt jedoch in der Regel zu deutlich niedrigeren Erlösen als ein regulärer Verkauf. Eine frühzeitige Beratung – auch unter Einbeziehung juristischer Unterstützung – lohnt sich in jedem Fall.

Das geerbte Haus ist noch vermietet

Ein bestehendes Mietverhältnis geht beim Erbfall auf die Erbengemeinschaft über. Kauf bricht nicht Miete – der Käufer tritt in den Mietvertrag ein. Das schränkt den Käuferkreis auf Kapitalanleger ein, die bereit sind, das Objekt mit Mieter zu übernehmen, und beeinflusst den erzielbaren Preis.

Empfehlung: Prüfen Sie gemeinsam, ob eine einvernehmliche Auflösung des Mietverhältnisses möglich ist – das eröffnet in vielen Fällen einen breiteren Käufermarkt und einen höheren Erlös. Wie Sie dabei vorgehen, hängt stark vom konkreten Mietvertrag und der Situation des Mieters ab.

Pflichtteilsansprüche belasten den Nachlass

Wurden Angehörige im Testament übergangen, haben sie möglicherweise Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser Anspruch richtet sich nach dem Wert des Nachlasses und kann die Liquiditätsplanung der Erbengemeinschaft beeinflussen – besonders wenn die Immobilie das wesentliche Vermögen darstellt.

Empfehlung: Der Verkaufserlös kann helfen, Pflichtteilsansprüche zu erfüllen. Wichtig ist, dass der Wert der Immobilie korrekt ermittelt wird, da Pflichtteilsansprüche auf dem Nachlasswert basieren. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber Pflichtteil und Immobilie – was Erben wissen müssen.

Miterbe im Ausland oder nicht erreichbar

Lebt ein Miterbe im Ausland oder ist dauerhaft nicht erreichbar, erschwert das die notwendige Abstimmung erheblich. Für den Notartermin muss jeder Miterbe entweder persönlich erscheinen oder eine beglaubigte, ggf. apostillierte Vollmacht vorlegen.

Empfehlung: Planen Sie frühzeitig – die Beschaffung beglaubigter Vollmachten aus dem Ausland kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Wir koordinieren diese Abläufe gemeinsam mit Ihnen und der Anwaltskanzlei, damit kein Notartermin platzt.

Der Immobilienmarkt in Dessau-Roßlau und Umgebung – was Erben wissen sollten

Die Marktsituation vor Ort beeinflusst direkt, wie schnell und zu welchem Preis ein geerbtes Haus verkauft werden kann. Dessau-Roßlau ist eine mittelgroße Stadt in Sachsen-Anhalt mit einem eigenständigen Immobilienmarkt, der sich von den Hochpreislagen der deutschen Großstädte deutlich unterscheidet – aber auch seine eigene Dynamik und seine eigene Käuferschicht hat.

Gefragt sind vor allem Eigenheime mit ausreichend Grundstück, solider Bausubstanz und guter Erreichbarkeit. Das Umland – von Köthen (Anhalt) über Bitterfeld-Wolfen bis Coswig (Anhalt) – gehört zum Einzugsgebiet; laut Grundstücksmarktinformationen 2025 liegen die mittleren Kaufpreise für Ein-/Zweifamilienhäuser dort (Anhalt-Bitterfeld ca. 120.000 €, Wittenberg ca. 119.000 €) unter denen in Dessau-Roßlau (ca. 190.000 €, Preisniveau 2024).

Für Erben bedeutet das: Der regionale Markt belohnt eine realistische Preisgestaltung. Objekte, die zu ambitioniert angeboten werden, verweilen lange im Markt und verlieren an Zugkraft. Eine lokale Wertermittlung, die aktuelle Vergleichsdaten aus Dessau-Roßlau und dem Umland einbezieht, ist daher die wichtigste Grundlage für eine erfolgreiche Vermarktung.

Amtliche Marktdaten für Dessau-Roßlau veröffentlicht der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt kostenfrei in den Grundstücksmarktinformationen 2025 (Datenbasis Kaufverträge 2023–2024): Bauland für Einzelhäuser im Mittel 119 €/m², Ein-/Zweifamilienhäuser rund 190.000 €, Eigentumswohnungen rund 75.000 € (jeweils Preisniveau 2024). Die Bodenrichtwerte zum 01.01.2026 sind im Geodatenportal Sachsen-Anhalt (LVermGeo) einsehbar. Orts- oder straßengenaue Kaufpreise gibt es dort nicht – dafür ist die Vor-Ort-Bewertung da. (Quelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt, Grundstücksmarktinformationen 2025; LVermGeo, Bodenrichtwerte 01.01.2026)

Häufige Fragen zum Hausverkauf durch eine Erbengemeinschaft

Was ist ein geerbtes Haus in Dessau-Roßlau wert?

Der Wert hängt von Lage, Zustand, Grundstücksgröße und der aktuellen Nachfragesituation in Dessau-Roßlau und Umgebung ab. Eine fundierte Einschätzung erhalten Sie über eine persönliche Vor-Ort-Bewertung – nur so lassen sich Besonderheiten wie ein eingetragenes Wohnrecht oder Renovierungsbedarf korrekt berücksichtigen. Internetbasierte Schätzwerkzeuge können keine lokale Marktkenntnis ersetzen.

Können einzelne Miterben das Haus alleine verkaufen?

Nein – ein einzelner Miterbe kann die Immobilie nicht alleine verkaufen. Der Verkauf eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks erfordert die Zustimmung aller Miterben. Möglich ist lediglich, den eigenen Erbanteil zu verkaufen – das ist aber ein komplexer Vorgang mit eigenen Fallstricken und spricht in der Regel andere Käufer an.

Wie läuft der Verkauf eines geerbten Hauses ab?

In der Regel folgt der Ablauf diesen Schritten: Einigung unter den Miterben, Erbnachweis beschaffen (Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift – eine vorherige Grundbuchumschreibung ist für den Verkauf nicht erforderlich, § 40 GBO), Unterlagen zusammenstellen, Wertermittlung, Vermarktung, Besichtigungen, Kaufpreisverhandlung und abschließend der Notartermin. Ein erfahrener Makler begleitet jeden dieser Schritte – von der ersten Begehung bis zur Schlüsselübergabe.

Was passiert, wenn sich die Miterben nicht einigen können?

Scheitert die Einigung dauerhaft, kann jeder Miterbe beim Amtsgericht Dessau-Roßlau – dem Versteigerungsgericht für das Stadtgebiet – eine Teilungsversteigerung beantragen (§ 180 ZVG). Das Gericht lässt die Immobilie dann öffentlich versteigern. Die Erlöse liegen dabei häufig deutlich unter dem, was bei einem regulären Verkauf erzielbar wäre. Eine frühzeitige Vermittlung – auch mit rechtlicher Unterstützung – ist daher fast immer die bessere Lösung.

Welche Unterlagen werden für den Verkauf benötigt?

Zum Verkauf eines geerbten Hauses benötigen Sie: aktuellen Grundbuchauszug, Erbschein oder eröffnetes notarielles Testament, Flurkarte, Energieausweis, Wohnflächenberechnung, Baupläne sowie – bei vermieteten Objekten – Mietverträge und Mietnachweise. Fehlen einzelne Dokumente, helfen wir bei der Beschaffung.

Muss die Erbengemeinschaft vor dem Verkauf Erbschaftssteuer zahlen?

Die Erbschaftssteuer entsteht mit dem Erbfall, nicht erst mit dem Verkauf. Ob und wie viel Steuer anfällt, hängt vom Wert der Immobilie, den persönlichen Freibeträgen und dem Verwandtschaftsgrad ab: Ehepartner haben 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro je Elternteil, Enkel 200.000 Euro, Geschwister und Nichtverwandte nur 20.000 Euro Freibetrag (§ 16 ErbStG). Jeder Miterbe hat dabei seinen eigenen Freibetrag für seinen Anteil. Einzelheiten erläutert der Ratgeber Erbschaftssteuer und Freibeträge.

Wie lange dauert der Verkauf eines geerbten Hauses in Dessau-Roßlau?

Die Dauer hängt von Zustand des Objekts, Preisniveau und der Abstimmung innerhalb der Erbengemeinschaft ab. Sind alle Unterlagen vollständig und die Miterben einig, kann der Verkauf in einigen Wochen abgeschlossen sein. Verzögerungen entstehen am häufigsten durch fehlende Dokumente, lange Abstimmungswege oder einen zu hoch angesetzten Angebotspreis.

Ihr nächster Schritt – gemeinsam den richtigen Weg finden

Ein Haus als Erbengemeinschaft zu verkaufen ist selten unkompliziert – aber es ist lösbar. Die entscheidenden Weichen sind die rechtliche Klärung im Vorfeld, eine faire und nachvollziehbare Wertermittlung sowie eine Einigung unter den Miterben, die alle Beteiligten tragen können. Wer diese drei Schritte mit Bedacht geht, schafft die Grundlage für einen Verkauf, der alle zufriedenstellt.

Wenn Sie noch am Anfang stehen und zunächst den Gesamtüberblick suchen, hilft der Ratgeber Geerbte Immobilie: verkaufen, vermieten oder behalten? weiter. Er zeigt, welche Optionen Erben grundsätzlich haben und wann der Verkauf die sinnvollste Entscheidung ist. Wer bereits weiß, dass Verkauf die richtige Wahl ist, und als nächstes wissen möchte, was das Haus wirklich wert ist, sollte jetzt eine Immobilienbewertung in Dessau-Roßlau beauftragen – persönlich, kostenfrei und unverbindlich.

Wir begleiten Erbengemeinschaften seit 1999 – als inhabergeführtes Team, das Immobilienkompetenz mit juristischer Unterstützung durch die angebundene Anwaltskanzlei verbindet. Offene Fragen zu Ablauf und Fristen nach dem Erbfall beantwortet der Ratgeber Haus geerbt: Ablauf und Fristen. Sprechen Sie uns an – wir nehmen uns die Zeit, die Ihre Situation verdient.

Doreen Senger

Geschäftsführende Gesellschafterin

Doreen Senger ist Diplom-Ingenieurin (FH), Bauingenieurin und Betriebswirtin und führt Senger & Frank Immobilien als Geschäftsführende Gesellschafterin – seit 1999 gemeinsam mit ihrem Bruder Tino Frank als inhabergeführtes Geschwisterduo in Dessau-Roßlau. Ihr technischer Sachverstand fließt direkt in die Bewertung ein: Bausubstanz, Grundrissqualität und Sanierungsstand liest sie so, wie andere einen Grundbuchauszug lesen. Über die angebundene Anwaltskanzlei Steffen Senger werden rechtliche Fragen rund um Erbschaft, Scheidung oder Kaufvertrag intern geklärt, statt ausgelagert zu werden. Mit einem in 26 Jahren gewachsenen Netzwerk aus Käufern, Notaren, Handwerkern und Rechtsexperten begleitet sie Eigentümerinnen und Eigentümer in Dessau-Roßlau und Umgebung vom ersten Gespräch bis zum Notartermin – ihre Ratgeber entstehen aus dieser täglichen Beratungspraxis.

Fachlich geprüft von Tino Frank, Geschäftsführender Gesellschafter

Senger & Frank Immobilien ist als Immobilienmakler in Dessau-Roßlau und Umgebung tätig. Dieser Artikel beschreibt rechtliche und steuerliche Zusammenhänge und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater oder Fachanwalt.

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