RATGEBER · STEUERN & KOSTEN
Wer zahlt was – und wann? Dieser Ratgeber erklärt Grundsteuer und Grunderwerbsteuer beim Immobilienverkauf in Dessau-Roßlau verständlich, mit konkreten Zahlen und klaren Handlungsschritten.

Auf dieser Seite
Die Berechnung folgt einem dreistufigen Verfahren: Zunächst ermittelt das Finanzamt den Grundsteuerwert (früher: Einheitswert), daraus ergibt sich über die gesetzliche Steuermesszahl der Grundsteuermessbetrag – und den multipliziert die Gemeinde mit ihrem Hebesatz.
Erstens: Klären Sie den aktuellen Jahresbetrag Ihrer Grundsteuer – dieser steht im letzten Bescheid Ihrer Stadt.
Die Grundsteuer fällt als laufende Abgabe für jedes bebaute und unbebaute Grundstück an – sie ist keine einmalige Verkaufssteuer, sondern eine Jahressteuer, die gegenüber der Stadt derjenige schuldet, der am 1. Januar des Jahres Eigentümer war (§§ 9, 10 GrStG) – erst ab dem 1. Januar des Folgejahres wird der Käufer Steuerschuldner. Beim Verkauf Ihrer Immobilie in Dessau-Roßlau oder den umliegenden Landkreisen Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg regelt der Kaufvertrag üblicherweise, wie die Grundsteuer auf das laufende Jahr aufzuteilen ist.
Sobald Nutzen und Lasten vertraglich auf den Käufer übergehen – meist am Tag der vollständigen Kaufpreiszahlung –, trägt dieser die Grundsteuer für den Rest des Jahres. Damit das reibungslos funktioniert, legen Käufer und Verkäufer im Notarvertrag einen klaren Stichtag fest. Wer hier nachlässig formuliert, riskiert Streit über die anteilige Jahresgebühr.
Die Berechnung folgt einem dreistufigen Verfahren: Zunächst ermittelt das Finanzamt den Grundsteuerwert (früher: Einheitswert), daraus ergibt sich über die gesetzliche Steuermesszahl der Grundsteuermessbetrag – und den multipliziert die Gemeinde mit ihrem Hebesatz. In Dessau-Roßlau setzt die Stadt den Hebesatz eigenständig fest: Seit dem 1. Januar 2025 gelten für die Grundsteuer B 535 Prozent für Wohngrundstücke (Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mietwohngrundstücke) und 976 Prozent für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke, für die Grundsteuer A 350 Prozent (Hebesatzsatzung ab 2025, Stadtratsbeschluss vom 13.11.2024). Die Gemeinden im Umland – in den Landkreisen Wittenberg und Anhalt-Bitterfeld – haben eigene Hebesätze, die sich erheblich unterscheiden können; maßgeblich ist immer der aktuelle Grundsteuerbescheid.
Seit der Grundsteuerreform, die bundesweit ab dem 1. Januar 2025 gilt, werden die Grundstückswerte nach neuen Regeln ermittelt. Sachsen-Anhalt wendet dabei das Bundesmodell an. Der Grundsteuerwert wird mit der Steuermesszahl von 0,31 Promille für Wohngrundstücke (0,34 Promille für Nichtwohngrundstücke, § 15 GrStG) und dann mit dem Hebesatz multipliziert. Das bedeutet: Viele Eigentümer haben zwischenzeitlich einen neuen Grundsteuerbescheid erhalten. Prüfen Sie als Verkäufer, ob Ihr aktueller Bescheid auf dem neuen Feststellungswert basiert – das ist relevant, wenn Sie dem Käufer Unterlagen zum Objekt übergeben.
Erstens: Klären Sie den aktuellen Jahresbetrag Ihrer Grundsteuer – dieser steht im letzten Bescheid Ihrer Stadt. Zweitens: Vereinbaren Sie mit dem Käufer im Notarvertrag einen eindeutigen Übergabestichtag. Drittens: Eine Ummeldung bei der Stadt ist nicht nötig – das Finanzamt Dessau-Roßlau erfährt vom Notar vom Eigentumswechsel und rechnet das Grundstück zum nächsten 1. Januar dem Käufer zu; bis dahin bleibt der Grundsteuerbescheid auf Ihren Namen bestehen, und die Aufteilung erfolgt intern nach dem Kaufvertrag.
Wer seine Immobilie in der Region Dessau-Roßlau und Umgebung verkauft, sollte außerdem wissen: Ausstehende Grundsteuerrückstände können als öffentliche Last auf dem Grundstück lasten. Das Grundbuch gibt hierüber keine direkte Auskunft; ein Blick in den Steuerbescheid und eine kurze Rückfrage beim Amt für Stadtfinanzen der Stadt Dessau-Roßlau schaffen Klarheit, bevor der Notar die Beurkundung terminiert.
Die Grunderwerbsteuer zahlt nach dem Kaufvertrag in der Regel der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB) – nicht der Verkäufer. In Sachsen-Anhalt beträgt der Steuersatz 5,0 % des beurkundeten Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von 250.000 Euro sind das 12.500 Euro, die der Käufer zusätzlich zum Preis einplanen muss. Gegenüber dem Finanzamt Dessau-Roßlau – zentral zuständig für die Grunderwerbsteuer in der Region – haften allerdings Käufer und Verkäufer als Gesamtschuldner (§ 13 GrEStG): Zahlt der Käufer nicht, kann das Finanzamt Sie als Verkäufer heranziehen. Auch deshalb sollten Sie den Mechanismus kennen – und er beeinflusst die Verhandlungsdynamik.
Käufer kalkulieren die Grunderwerbsteuer als Teil ihrer Gesamterwerbskosten – zusammen mit Notar, Grundbuch und ggf. Maklerprovision. Je höher diese Nebenkosten sind, desto enger wird ihr Spielraum beim Kaufpreis. Wer als Eigentümer in Dessau-Roßlau und Umgebung einen realistischen Angebotspreis ansetzt, berücksichtigt diese Käuferperspektive und schöpft damit das tatsächlich erreichbare Kaufpreisniveau vollständig aus.
Es gibt gesetzlich geregelte Ausnahmen. Übertragungen zwischen Verwandten in gerader Linie – Eltern und Kinder, Großeltern und Enkel, einschließlich Stiefkinder und deren Ehegatten – sind grunderwerbsteuerfrei (§ 3 Nr. 6 GrEStG); Geschwister sind nicht befreit. Gleiches gilt für Erwerbe von Todes wegen und Grundstücksschenkungen im Sinne des Erbschaftsteuergesetzes (§ 3 Nr. 2 GrEStG) – unabhängig vom Verwandtschaftsgrad und unabhängig davon, ob tatsächlich Erbschaft- oder Schenkungsteuer anfällt; nur ein entgeltlicher Teil, etwa übernommene Schulden, ist grunderwerbsteuerpflichtig. Auch Eheleute und eingetragene Lebenspartner sind befreit, wenn sie Grundstücke untereinander übertragen (§ 3 Nr. 4 GrEStG) – ebenso frühere Ehegatten im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung (§ 3 Nr. 5 GrEStG). Diese Ausnahmen sind im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) verankert; im konkreten Einzelfall lohnt immer eine Prüfung durch den Notar oder einen Steuerberater.
Bei Übertragungen über Gesellschaftsanteile (Share Deals) gelten besondere Schwellenwerte, ab denen Grunderwerbsteuer ausgelöst wird. Das betrifft typischerweise größere gewerbliche Immobilientransaktionen, selten private Wohnimmobilien in Dessau-Roßlau und der Region – aber wenn Sie als Eigentümer eine Immobiliengesellschaft halten, sollten Sie das Thema frühzeitig mit einem Steuerberater besprechen.
Sachsen-Anhalt liegt mit 5,0 % (seit 01.03.2012) im mittleren Bereich – gleichauf mit Thüringen (seit 2024), Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Bayern erhebt als einziges Land noch 3,5 %, Sachsen dagegen seit 2023 5,5 %; am oberen Ende stehen Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Schleswig-Holstein mit 6,5 % (Stand 2026). Für Käufer, die aus anderen Regionen nach Dessau-Roßlau ziehen, kann die Höhe des lokalen Satzes eine positive Überraschung sein – was wiederum Ihre Vermarktungschancen als Verkäufer verbessert. Gut informierte Käufer schätzen Transparenz bei den Nebenkosten; ein Makler, der diese Zahlen offen kommuniziert, schafft Vertrauen auf beiden Seiten des Verhandlungstisches.

Neben Grundsteuer und Grunderwerbsteuer kann beim Verkauf einer Immobilie auch Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn anfallen – umgangssprachlich oft als Spekulationssteuer bezeichnet. Sie greift, wenn Sie die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf veräußern und das Objekt nicht ausschließlich selbst bewohnt haben. Der Gewinn – also Verkaufspreis abzüglich Anschaffungskosten und anerkannter Werbungskosten – wird dann mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
Die Zehnjahresfrist ist dabei hart: Liegt das Kaufdatum weniger als zehn Jahre zurück und handelt es sich um ein vermietetes Objekt, empfiehlt sich vor dem Verkauf ein Gespräch mit einem Steuerberater. Für selbst genutzte Immobilien gilt hingegen eine Ausnahme: Wenn Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Jahren durchgehend selbst bewohnt haben, ist der Veräußerungsgewinn steuerfrei – auch wenn die Zehnjahresfrist noch nicht abgelaufen ist.
Wer eine Immobilie vermietet und dabei steuerliche Abschreibungen (AfA) geltend gemacht hat, muss beim Verkauf beachten: Die vorgenommenen Abschreibungen reduzieren den steuerlichen Buchwert des Objekts. Das kann den zu versteuernden Veräußerungsgewinn erhöhen, selbst wenn der tatsächliche Marktwert kaum gestiegen ist. Auch diese Konstellation sollten Sie vor dem Verkauf Ihrer Immobilie in Dessau-Roßlau und Umgebung mit einem Steuerberater durchrechnen – der Zeitpunkt des Verkaufs kann die Steuerlast spürbar beeinflussen.
Wer eine Immobilie geerbt hat und nun über einen Immobilienverkauf in Dessau-Roßlau nachdenkt, steht vor einer doppelten Steuerfrage: Zunächst fällt auf den Erwerb selbst ggf. Erbschaftsteuer an, berechnet auf den Verkehrswert der Immobilie. Dann kann beim anschließenden Verkauf Spekulationssteuer greifen, wenn die ursprüngliche Haltedauer des Erblassers weniger als zehn Jahre betrug – denn Erben treten in die Haltedauer des Erblassers ein. Liegt diese Frist bereits vor dem Erbfall voll ab, ist der Verkaufsgewinn für den Erben steuerfrei. Auch hier schützt frühzeitige Beratung vor teuren Überraschungen.
Immobilienverkäufe sind grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG) – für private Verkäufer ebenso wie für Unternehmer. Umsatzsteuer fällt nur an, wenn ein Unternehmer beim Verkauf an einen anderen Unternehmer ausdrücklich auf die Steuerbefreiung verzichtet (§ 9 UStG), etwa um den Vorsteuerabzug aus Bau- oder Sanierungskosten zu sichern. Davon zu unterscheiden ist der gewerbliche Grundstückshandel: Wer innerhalb von etwa fünf Jahren mehr als drei Objekte verkauft, riskiert, dass die Gewinne als gewerbliche Einkünfte der Einkommen- und Gewerbesteuer unterliegen (Drei-Objekt-Grenze, siehe Sonderfälle). Beide Konstellationen sind im privaten Wohnimmobilienmarkt von Dessau-Roßlau und Umgebung selten, aber nicht unmöglich. Im Zweifel klärt ein kurzes Gespräch mit dem Steuerberater, ob Ihre Situation besondere Pflichten auslöst.

Ein Beispiel für eine Eigentumswohnung in Dessau-Roßlau mit einem Kaufpreis von 200.000 Euro – damit Sie die Steuerbelastung für Käufer und Verkäufer nachvollziehen können.
Die genaue Steuerlast hängt vom Kaufpreis, der Haltedauer und der persönlichen Nutzung der Immobilie ab. Das folgende Rechenbeispiel zeigt Schritt für Schritt, welche Beträge bei einem typischen Verkauf in Dessau-Roßlau entstehen – auf Käufer- und Verkäuferseite.
Kaufpreis (Bemessungsgrundlage)
Der beurkundete Kaufpreis ist die Grundlage für die Berechnung von Grunderwerbsteuer und ggf. Spekulationssteuer.
Grunderwerbsteuer (Käufer) – 5,0 % in Sachsen-Anhalt
Gesetzlich schulden Käufer und Verkäufer die Grunderwerbsteuer gemeinsam (§ 13 Nr. 1 GrEStG); im Kaufvertrag wird sie üblicherweise dem Käufer auferlegt. In Sachsen-Anhalt gilt ein Steuersatz von 5,0 % (§ 11 GrEStG i. V. m. dem Landesgesetz zum Grunderwerbsteuersatz): 5 % × 200.000 € = 10.000 €. Zuständig ist zentral das Finanzamt Dessau-Roßlau.
Grundsteuer im Verkaufsjahr (Verkäufer bis Übergabestichtag)
Gegenüber der Stadt schuldet die Grundsteuer für das ganze Jahr, wer am 1. Januar Eigentümer war (§§ 9, 10 GrStG); im Kaufvertrag wird sie ab dem Übergabestichtag intern auf den Käufer umgelegt. Der Jahresbetrag ergibt sich aus Grundsteuerwert × Steuermesszahl 0,31 ‰ (Wohngrundstücke, § 15 GrStG) × Hebesatz – in Dessau-Roßlau seit 2025 535 % für Wohngrundstücke (Hebesatzsatzung ab 2025); den exakten Betrag zeigt der Grundsteuerbescheid der Stadt.
Spekulationssteuer – Szenario 1: Haltedauer > 10 Jahre
Nach zehn Jahren Haltedauer ist der Veräußerungsgewinn aus privaten Grundstücksgeschäften nach § 23 EStG steuerfrei – unabhängig von der Höhe des Gewinns.
Spekulationssteuer – Szenario 2: Haltedauer < 10 Jahre, Gewinn 30.000 €, Steuersatz 35 %
Liegt die Haltedauer unter zehn Jahren und wurde die Immobilie nicht selbst bewohnt, fällt Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn an (§ 23 EStG). Bei einem Gewinn von 30.000 € und einem persönlichen Steuersatz von 35 % ergibt sich eine Steuerlast von 10.500 €.
Gesamtnebenkosten Käufer (Grunderwerbsteuer + Notar + Grundbuch, Richtwert)
Notar- und Grundbuchkosten liegen typischerweise bei rund 1,5–2 % des Kaufpreises; zusammen mit der Grunderwerbsteuer (5 %) entsteht eine Gesamtlast von ca. 6,5–7 %, bei 200.000 € also rund 13.000–14.000 € – ohne Maklerprovision.
Alle Zahlen sind Richtwerte auf Basis der geltenden Gesetzesstände (GrEStG, EStG § 23). Eine individuelle Steuerberatung ersetzt dieses Rechenbeispiel nicht.
Beim Immobilienverkauf in Dessau-Roßlau und Umgebung entstehen mehrere Kostenpunkte und Fristen, die Sie kennen sollten – von der Grunderwerbsteuer bis zur Spekulationsfrist. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen schnellen Orientierungsrahmen.
5,0 % des Kaufpreises
Grunderwerbsteuer (Sachsen-Anhalt)
Die Steuer entsteht mit der Beurkundung (§ 1 GrEStG); Käufer und Verkäufer schulden sie gesetzlich gemeinsam (§ 13 Nr. 1 GrEStG), vertraglich trägt sie in der Regel der Käufer. Er erhält den Steuerbescheid vom Finanzamt Dessau-Roßlau (zentral zuständig für die Grunderwerbsteuer in der Region) und muss ihn innerhalb eines Monats begleichen (§ 15 GrEStG). Erst mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung (§ 22 GrEStG) schreibt das Grundbuchamt das Eigentum um.
10 Jahre ab Anschaffung
Spekulationsfrist (§ 23 EStG)
Verkaufen Sie innerhalb dieser Frist eine vermietete Immobilie, ist der Gewinn einkommensteuerpflichtig. Läuft die Frist ab, entfällt die Steuerpflicht vollständig.
Verkaufsjahr + 2 Vorjahre Eigennutzung
Eigennutzungs-Ausnahme (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG)
Haben Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren durchgehend selbst bewohnt, ist der Veräußerungsgewinn steuerfrei – auch vor Ablauf der 10 Jahre.
Ab vertragl. Übergabestichtag
Grundsteuer-Übergabe
Ab dem Tag, an dem Nutzen und Lasten auf den Käufer übergehen, trägt dieser die Grundsteuer. Der genaue Stichtag wird im Notarvertrag geregelt.
Ø mehrere Wochen nach Beurkundung
Grundbucheintragung / Eigentumsübergang
Der wirtschaftliche Übergang (Kaufpreiszahlung, Übergang von Nutzen und Lasten) erfolgt meist vor der formellen Grundbucheintragung. Für die Grundsteuer bleibt gegenüber der Stadt derjenige Steuerschuldner, der am 1. Januar Eigentümer war (§§ 9, 10 GrStG); die Aufteilung ab dem Übergabestichtag erfolgt intern nach dem Kaufvertrag.
Nicht jeder Immobilienverkauf verläuft steuerlich unkompliziert. Erbschaften, Scheidungen oder mehrere Objekte in kurzer Zeit können die Steuerlage erheblich verändern. Die folgenden Konstellationen verdienen besondere Beachtung.
Wer eine Immobilie erbt und sie anschließend veräußern möchte, tritt steuerlich in die Fußstapfen des Erblassers – das heißt, die Haltedauer des Erblassers wird für die 10-Jahres-Spekulationsfrist mitgezählt. Hat der Erblasser die Immobilie bereits vor mehr als zehn Jahren erworben, ist der Veräußerungsgewinn für den Erben steuerfrei. Die Erbschaftsteuer selbst richtet sich nach dem Verkehrswert zum Todeszeitpunkt und den persönlichen Freibeträgen der Erben.
Empfehlung: Lassen Sie den Verkehrswert der geerbten Immobilie zeitnah professionell feststellen – er ist sowohl für die Erbschaftsteuer als auch für einen möglichen Verkauf die zentrale Kennzahl.
Wird eine gemeinsam gehaltene Immobilie im Rahmen einer Scheidung verkauft oder auf einen Partner übertragen, können besondere steuerliche Regelungen greifen. Die Übertragung zwischen Ehegatten ist grunderwerbsteuerfrei – während bestehender Ehe nach § 3 Nr. 4 GrEStG, nach rechtskräftiger Scheidung im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach § 3 Nr. 5 GrEStG. Steuerfalle bei der Einkommensteuer: Überträgt der ausgezogene Partner seinen Miteigentumsanteil innerhalb von zehn Jahren nach dem gemeinsamen Kauf gegen eine Ausgleichszahlung, ist das für ihn ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft, weil die Eigennutzungsausnahme nach dem Auszug entfällt (BFH, Urteil vom 14.02.2023, IX R 11/21). Wichtig ist, dass die Übertragung klar im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung geregelt und notariell beurkundet wird.
Empfehlung: Klären Sie die Steuerfragen und den Marktwert der Immobilie möglichst frühzeitig, damit beide Parteien auf einer soliden Informationsbasis entscheiden können.
Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Immobilien veräußert, riskiert, dass das Finanzamt einen gewerblichen Grundstückshandel annimmt (sogenannte Drei-Objekt-Grenze). In diesem Fall unterliegen die Gewinne der Gewerbesteuer zusätzlich zur Einkommensteuer – und die Spekulationsfrist spielt keine Rolle mehr.
Empfehlung: Planen Sie mehrere Verkäufe in der Region Dessau-Roßlau und Umgebung, besprechen Sie den zeitlichen Ablauf mit einem Steuerberater, bevor die Objekte auf den Markt kommen.
In der Regel zahlt der Käufer die Grunderwerbsteuer – gesetzlich schulden zwar beide Vertragsteile die Steuer gemeinsam (§ 13 Nr. 1 GrEStG), im Kaufvertrag wird sie aber üblicherweise dem Käufer auferlegt, und das Finanzamt hält sich zunächst an ihn. In Sachsen-Anhalt beträgt der Satz 5,0 % des beurkundeten Kaufpreises (seit 01.03.2012, Rechtsstand 2026); zuständig ist zentral das Finanzamt Dessau-Roßlau. Der Käufer erhält nach der Beurkundung einen Steuerbescheid und muss die Steuer bezahlen, bevor das Grundbuch auf seinen Namen umgeschrieben werden kann (Unbedenklichkeitsbescheinigung, § 22 GrEStG).
Die Grundsteuer für das laufende Jahr wird anteilig aufgeteilt: Sie als Verkäufer tragen den Teil bis zum vertraglich vereinbarten Übergabestichtag, der Käufer übernimmt den Rest. Diese Regelung wird im Notarvertrag festgehalten. Sobald das Eigentum übergegangen ist, informiert in der Praxis meist der Notar oder Ihr Makler die Gemeinde.
Das hängt von zwei Faktoren ab: erstens, wie lange Sie die Immobilie gehalten haben, und zweitens, ob Sie sie selbst bewohnt haben. Nach zehn Jahren Haltedauer ist der Gewinn für private Verkäufer steuerfrei (§ 23 EStG). Haben Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst genutzt, entfällt die Steuerpflicht ebenfalls – auch wenn die zehn Jahre noch nicht voll sind.
Ja. Übertragungen zwischen Verwandten gerader Linie (z. B. Eltern und Kinder) sind grunderwerbsteuerfrei. Dasselbe gilt für Übertragungen zwischen Ehegatten sowie für Erbschaften und Schenkungen, soweit diese unter das Erbschaftsteuergesetz fallen. Diese Ausnahmen sind im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) geregelt; der Notar prüft die Voraussetzungen im Einzelfall.
Das Finanzamt zieht für Erbschaft- und Schenkungsteuer den Verkehrswert nach standardisierten Verfahren heran (Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren). Eigentümer können ein Gegengutachten eines zugelassenen Sachverständigen vorlegen, wenn der behördliche Wert zu hoch angesetzt erscheint. Für Kaufverhandlungen ist statt des Steuerwerts der aktuelle Marktwert entscheidend.
Prüfen Sie zunächst, ob die 10-Jahres-Spekulationsfrist abgelaufen ist oder die Eigennutzungsregel greift. Klären Sie außerdem, ob offene Grundsteuerrückstände auf dem Grundstück lasten, und holen Sie einen aktuellen Grundsteuerbescheid ein. Haben Sie Abschreibungen auf das Objekt geltend gemacht, lassen Sie den steuerlichen Buchwert berechnen – das beeinflusst den zu versteuernden Veräußerungsgewinn.
Indirekt ja. Käufer kalkulieren Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch als Gesamtpaket der Erwerbsnebenkosten. Je höher diese Nebenkosten, desto enger ist ihr Budget für den eigentlichen Kaufpreis. Ein realistisch angesetzter Verkaufspreis, der diese Käuferperspektive berücksichtigt, führt erfahrungsgemäß schneller zum Abschluss als ein zu hoch angesetzter Preis, der Interessenten abschreckt.
Grundsteuer und Grunderwerbsteuer sind beim Immobilienverkauf in Dessau-Roßlau zwei unterschiedliche Baustellen – und beide lassen sich mit dem richtigen Wissen gezielt planen. Die Grundsteuer läuft als laufende Abgabe bis zum Übergabestichtag, die Grunderwerbsteuer trägt der Käufer, und die Spekulationssteuer hängt von Haltedauer und Nutzung ab. Wer diese drei Hebel kennt, geht den Verkauf mit deutlich mehr Sicherheit an.
Der Verkehrswert Ihrer Immobilie ist dabei der gemeinsame Nenner: Er beeinflusst, wie viel Grunderwerbsteuer der Käufer zahlt, bildet die Basis für eine mögliche Erbschaftsteuer und bestimmt letztlich, welcher Kaufpreis am Markt erzielbar ist. Eine fundierte Werteinschätzung durch Immobilienbewertung in Dessau-Roßlau ist deshalb der sinnvolle erste Schritt – lange bevor Sie ein Angebot schalten.
Wer zusätzlich plant, die Immobilie energetisch aufzuwerten, sollte auch die Pflichten kennen, die bei einem Eigentümerwechsel entstehen. Die Ratgeber zu Energieausweis: Pflicht & Kosten und GEG & Sanierungspflichten beim Eigentümerwechsel helfen dabei, alle relevanten Aspekte im Blick zu behalten.
Haben Sie Fragen zu Ihrer konkreten Situation in Dessau-Roßlau und Umgebung? Wir begleiten Sie persönlich – von der ersten Einschätzung bis zum Notartermin, mit einem Team aus Immobilienfachleuten und einer angebundenen Anwaltskanzlei unter einem Dach. Sprechen Sie uns an.
Sie erreichen uns persönlich – auf dem Weg, der Ihnen am liebsten ist, und mit schneller Rückmeldung.
Sie sprechen direkt mit Doreen Senger und Tino Frank – persönlich und ohne Warteschleife.
Jetzt anrufen