RATGEBER · STEUERN BEIM IMMOBILIENVERKAUF
Eigennutzung, Haltefristen, Freibeträge: Dieser Ratgeber zeigt Eigentümern in Dessau-Roßlau und Umgebung, unter welchen Voraussetzungen beim Immobilienverkauf keine Steuer anfällt – und worauf es dabei wirklich ankommt.

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Erster Weg: Eigennutzung. Wer seine Immobilie selbst bewohnt – und das mindestens im laufenden Verkaufsjahr sowie den zwei Jahren davor –, zahlt beim Verkauf keine Spekulationssteuer.
Steuer fällt nur dann an, wenn ein Gewinn erzielt wird.
Ein Sonderfall, der in der Praxis häufig vorkommt: Eigentümer, die ihre Immobilie einem Kind unentgeltlich zum Wohnen überlassen haben.
Der Verkauf einer Immobilie ist in Deutschland dann steuerfrei, wenn entweder die gesetzliche Haltefrist von zehn Jahren abgelaufen ist oder die Immobilie im Jahr des Verkaufs sowie in den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich selbst genutzt wurde. Beide Wege führen zum gleichen Ergebnis: Der erzielte Gewinn unterliegt nicht der Einkommensteuer. Entscheidend ist, welche Variante auf Ihre persönliche Situation in Dessau-Roßlau und Umgebung zutrifft.
Das klingt zunächst einfach – doch der Teufel steckt im Detail. Was genau als Eigennutzung gilt, wann die Frist beginnt zu laufen und wie Teilvermietung oder zeitweilige Leerstandsphasen bewertet werden, sorgt regelmäßig für Unsicherheit.
Erster Weg: Eigennutzung. Wer seine Immobilie selbst bewohnt – und das mindestens im laufenden Verkaufsjahr sowie den zwei Jahren davor –, zahlt beim Verkauf keine Spekulationssteuer. Die Haltedauer spielt dabei keine Rolle. Sie können also ein Haus, das Sie vor drei Jahren selbst gebaut und seither bewohnt haben, heute verkaufen und behalten den gesamten Erlös.
Zweiter Weg: 10-Jahres-Frist. Wer eine vermietete oder nicht selbst genutzte Immobilie besitzt und mindestens zehn Jahre Eigentümer ist, kann ebenfalls steuerfrei verkaufen. Die Frist beginnt mit dem Datum des notariellen Kaufvertrags – nicht mit dem Einzug oder der ersten Mietzahlung.
Steuer fällt nur dann an, wenn ein Gewinn erzielt wird. Als Gewinn gilt die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den seinerzeit aufgewendeten Anschaffungskosten inklusive Nebenkosten (Notar, Grunderwerbsteuer, Maklergebühr). Wer eine Immobilie zum gleichen Preis verkauft, zu dem er sie erworben hat, hat keinen steuerpflichtigen Gewinn erzielt – selbst wenn die Haltefrist noch nicht abgelaufen ist.
Der aktuelle Marktwert Ihrer Immobilie ist also nicht nur für die Preisfindung wichtig, sondern auch für die steuerliche Einordnung. Wer seinen Verkehrswert kennt, kann frühzeitig abschätzen, ob überhaupt eine Steuerlast entsteht und wie hoch diese sein könnte.
Ein Sonderfall, der in der Praxis häufig vorkommt: Eigentümer, die ihre Immobilie einem Kind unentgeltlich zum Wohnen überlassen haben. Das gilt als Eigennutzung der Eltern, solange für das Kind noch Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht (in der Regel bis zum 25. Geburtstag während Ausbildung oder Studium) und keine Miete gezahlt wird (BFH, Urteil vom 24.05.2022, IX R 28/21). Entfällt der Kindergeldanspruch, endet steuerlich auch die Eigennutzung – die Überlassung an erwachsene Kinder ohne Kindergeldanspruch, an Eltern oder Geschwister zählt nicht (BFH, Urteil vom 14.11.2023, IX R 13/23). Dieser Aspekt sollte im Zweifel steuerrechtlich geprüft werden, bevor ein Verkauf eingeleitet wird.
Wir empfehlen Eigentümern in Dessau-Roßlau, frühzeitig eine Werteinschätzung einzuholen und dabei auch die steuerliche Situation zu klären – am besten gemeinsam mit einem Steuerberater. So können Sie sicher entscheiden, wann der richtige Zeitpunkt zum Verkaufen ist.
Die 10-Jahres-Haltefrist schützt Sie als Eigentümer vor der Spekulationssteuer, sobald zwischen dem notariellen Kaufvertrag beim Erwerb und dem notariellen Kaufvertrag beim Verkauf mindestens zehn Jahre liegen. Dieser Zeitraum wird auf den Tag genau berechnet. Wer auch nur einen Tag zu früh verkauft, riskiert, dass der gesamte Gewinn steuerpflichtig wird – ein Fehler, der bei höheren Immobilienwerten teuer werden kann.
Die Frist beginnt mit dem Datum des Kaufvertrags – nicht mit der Übergabe der Schlüssel, nicht mit der Grundbucheintragung und nicht mit der Kaufpreiszahlung. Ausschlaggebend ist der Tag, an dem Sie den Kaufvertrag beim Notar unterzeichnet haben. Dasselbe gilt für den Verkauf: Maßgeblich ist das Datum des Verkaufsvertrags, nicht der spätere Eigentumsübergang.
Wer eine Immobilie erbt, tritt in die Haltefrist des Erblassers ein. Hatte der Verstorbene die Immobilie beispielsweise bereits acht Jahre gehalten, läuft die Frist beim Erben weiter – nach zwei weiteren Jahren wäre der Verkauf steuerfrei. Das ist ein wichtiger Vorteil für Erben, der oft unterschätzt wird.
Bei Schenkungen verhält es sich ähnlich: Auch hier wird die Haltefrist des Schenkenden auf den Beschenkten übertragen. Wer eine Immobilie von Eltern geschenkt bekommt und deren Haltedauer bereits die Zehn-Jahres-Marke überschritten hat, kann unmittelbar nach der Schenkung steuerfrei verkaufen. Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Schenkung statt Erbe.
Bei gemischter Nutzung – zum Beispiel ein selbst bewohntes Haus mit einer vermieteten Einliegerwohnung – gilt die Steuerfreiheit nur anteilig für den selbst genutzten Teil. Der auf die Vermietung entfallende Anteil des Veräußerungsgewinns bleibt steuerpflichtig, sofern die 10-Jahres-Frist noch nicht abgelaufen ist. Die genaue Aufteilung richtet sich nach dem Verhältnis der genutzten Flächen.
Steuerlich angerechnet werden neben den ursprünglichen Anschaffungskosten samt Nebenkosten auch nachträgliche Herstellungskosten – also Investitionen, die das Gebäude erweitern oder wesentlich verbessern (zum Beispiel ein Anbau, ein Dachgeschossausbau oder eine Standardhebung in mehreren Kernbereichen zugleich). Der bloße Ersatz vorhandener Teile – neue Heizung, neue Fenster, modernisiertes Bad – ist dagegen Erhaltungsaufwand und zählt ebenso wenig wie Schönheitsreparaturen und laufende Instandhaltung. Abziehbar sind außerdem die Verkaufskosten, etwa die Verkäuferprovision (§ 23 Abs. 3 Satz 1 EStG). Wer seine Belege sorgfältig aufbewahrt hat, kann den steuerpflichtigen Gewinn deutlich senken.
Wir kennen den Markt in Dessau-Roßlau und der Region aus langjähriger Erfahrung und helfen Ihnen, den Verkaufspreis so anzusetzen, dass er Ihrem tatsächlichen Marktwert entspricht – damit keine bösen Überraschungen entstehen.

Die Eigennutzung ist der direkteste Weg zur Steuerfreiheit – doch das Finanzamt stellt klare Anforderungen daran, was als Eigennutzung gilt. Entscheidend ist, dass Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden Kalenderjahren davor tatsächlich selbst zu Wohnzwecken genutzt haben. Das bedeutet: Im mittleren der drei Kalenderjahre muss die Eigennutzung durchgehend vorgelegen haben; im Jahr davor und im Verkaufsjahr genügt jeweils ein Teil des Jahres (BFH, Urteil vom 03.09.2019, IX R 10/19).
Eigennutzung bedeutet, dass Sie die Immobilie selbst zu Wohnzwecken nutzen – ein Hauptwohnsitz ist dafür nicht erforderlich. Auch eine selbst genutzte Zweitwohnung oder eine Ferienwohnung, die nicht vermietet wird und Ihnen jederzeit zur Verfügung steht, ist begünstigt (BFH, Urteil vom 27.06.2017, IX R 37/16). Unschädlich ist ein häusliches Arbeitszimmer in der selbst bewohnten Wohnung (BFH, Urteil vom 01.03.2021, IX R 27/19). Schädlich ist dagegen jede Vermietung – auch die tageweise Vermietung einzelner Räume an Dritte macht den darauf entfallenden Gewinnanteil steuerpflichtig (BFH, Urteil vom 19.07.2022, IX R 20/21).
Typische Nachweise sind die Meldebescheinigung (Hauptwohnsitz im entsprechenden Zeitraum), Stromrechnungen und andere Verbrauchsabrechnungen auf die eigene Person sowie Kontoauszüge mit Abbuchungen für das Objekt. Je lückenloser die Dokumentation, desto sicherer der steuerfreie Verkauf.
In der Praxis zieht mancher Eigentümer aus, bevor der Verkauf abgeschlossen ist. Kurze Leerstände – etwa weil die Immobilie für Besichtigungen hergerichtet wird – gefährden die Steuerfreiheit in der Regel nicht, solange die vorherige Eigennutzung im geforderten Zeitraum klar belegt ist. Wer jedoch auszieht und die Immobilie zwischenzeitlich vermietet, bevor er verkauft, kann die Steuerfreiheit durch Eigennutzung verlieren.
Für Eigentümer in Dessau-Roßlau und Umgebung, die eine selbst genutzte Immobilie verkaufen möchten, lautet die klare Empfehlung: Beginnen Sie die Verkaufsplanung frühzeitig. Wer den Verkaufsprozess startet, während er noch in der Immobilie wohnt, erfüllt die Eigennutzungs-Voraussetzung in aller Regel problemlos. Parallel dazu lohnt ein Blick auf die Steuersituation – insbesondere dann, wenn die Immobilie früher zeitweise vermietet war. Einen umfassenden Überblick zu allen Steuern beim Immobilienverkauf bietet unser Ratgeber-Hub mit weiterführenden Themen.

Ob ein Verkauf steuerpflichtig ist, hängt von drei Faktoren ab: Haltedauer, Nutzungsart und erzieltem Gewinn. Das folgende Beispiel zeigt, wie sich die Rechnung für ein typisches Eigenheim in Dessau-Roßlau darstellt – einmal mit Steuerpflicht, einmal ohne.
Kaufpreis inkl. Nebenkosten (2016)
Der Eigentümer hat das Haus im Jahr 2016 erworben; Kaufpreis plus Notar, Grunderwerbsteuer und Maklergebühr ergeben zusammen die steuerlich ansetzbaren Anschaffungskosten.
Nachträgliche Investitionen (werterhöhend)
Anbauten und Heizungserneuerung erhöhen die steuerlichen Anschaffungskosten auf insgesamt 200.000 €, da es sich um werterhöhende Herstellungskosten handelt.
Erzielbarer Verkaufspreis (2026)
Der Marktwert im Jahr 2026 liegt aufgrund gestiegener Preise und erfolgter Modernisierungen bei 290.000 €.
Veräußerungsgewinn (brutto)
Differenz aus Verkaufspreis (290.000 €) und Gesamtanschaffungskosten (200.000 €) – dieser Betrag wäre bei Steuerpflicht zu versteuern.
Szenario A: Selbst genutzt seit 2020
Da der Eigentümer die Immobilie im Verkaufsjahr 2026 und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst bewohnt hat, greift die Eigennutzungs-Regelung (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Der Gewinn bleibt vollständig steuerfrei.
Szenario B: Vermietet, Verkauf nach mehr als 10 Jahren (Oktober 2026)
Der Kaufvertrag wurde am 15. September 2016 unterzeichnet; der Verkaufsvertrag wird im Oktober 2026 beurkundet. Die Haltefrist von zehn Jahren ist überschritten – der Gewinn ist steuerfrei (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Achtung: Ein Verkauf genau am zehnten Jahrestag wäre noch steuerpflichtig, erst ab dem Folgetag nicht mehr.
Szenario C: Vermietet, Verkauf nach 8 Jahren
Verkauf nach acht Jahren Vermietung, kein Eigennutzungszeitraum. Der Gewinn von 90.000 € ist steuerpflichtig – tatsächlich sogar höher, weil die während der Vermietung genutzten Abschreibungen die Anschaffungskosten mindern (§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG; im Beispiel aus Vereinfachungsgründen nicht beziffert). Bei einem angenommenen persönlichen Steuersatz von 28 % entstünden auf 90.000 € rund 25.200 € Einkommensteuer. Der tatsächliche Satz hängt vom Gesamteinkommen ab – ein Steuerberater sollte die genaue Berechnung übernehmen.
Alle Zahlen in diesem Beispiel sind Illustrationswerte. Für Ihre persönliche Steuersituation empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater sowie eine professionelle Wertermittlung Ihrer Immobilie.
Wer eine Immobilie verkauft, muss nicht nur die Steuerfreiheits-Voraussetzungen kennen, sondern auch die relevanten Fristen und anfallenden Kosten im Blick behalten. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Punkte zusammen.
10-Jahres-Haltefrist (§ 23 EStG)
Mehr als 10 Jahre ab Kaufvertragsdatum
Die Frist wird auf den Tag genau berechnet. Maßgeblich sind die Daten beider notarieller Kaufverträge – Erwerb und Veräußerung. Steuerpflichtig ist ein Verkauf, wenn zwischen den Kaufverträgen nicht mehr als zehn Jahre liegen – der Verkauf am selben Kalendertag zehn Jahre später ist also noch steuerpflichtig.
Eigennutzungszeitraum
Verkaufsjahr + 2 vorangegangene Kalenderjahre
Selbstnutzung muss im Verkaufsjahr und in den beiden Kalenderjahren zuvor zusammenhängend vorgelegen haben; das mittlere Jahr muss vollständig, das erste Vorjahr und das Verkaufsjahr nur teilweise abgedeckt sein (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG; BFH, Urteil vom 03.09.2019, IX R 10/19).
Steuererklärung bei Gewinn
Im Folgejahr des Verkaufs
Ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn ist in der Einkommensteuererklärung für das Verkaufsjahr anzugeben; Abgabefrist ist in der Regel der 31. Juli des Folgejahres (mit Verlängerungsmöglichkeit durch Steuerberater).
Grundbuchberichtigungsgebühr (Erbfall)
Innerhalb von 2 Jahren nach Erbfall gebührenfrei
Erben, die den Antrag auf Grundbuchberichtigung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall stellen, zahlen dafür keine Grundbuchgebühr – danach fällt eine Gebühr nach dem Verkehrswert an. Für den Verkauf ist die Berichtigung nicht Voraussetzung (§ 40 GBO).
Notarkosten beim Verkauf
Ca. 1,0–1,5 % des Kaufpreises
Notar- und Grundbuchkosten trägt beim Verkauf üblicherweise der Käufer; der Verkäufer trägt nur etwaige Kosten für die Löschung von Grundschulden oder Berichtigungen.
Die steuerlichen Regeln zum Immobilienverkauf gelten grundsätzlich für alle Eigentümer – doch bestimmte Lebenslagen erfordern eine genauere Betrachtung. Hier sind vier Konstellationen, die in der Praxis rund um Dessau-Roßlau häufig auftreten.
Wer eine Immobilie erbt, tritt unmittelbar in die Haltefrist des Erblassers ein. Hatte der Verstorbene die Immobilie bereits viele Jahre gehalten, kann für die Erben sofort die Steuerfreiheit gelten – auch wenn sie selbst erst kurze Zeit Eigentümer sind. Gleichzeitig sollte die Grundbuchberichtigung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall veranlasst werden, da sie in diesem Zeitfenster gebührenfrei ist.
Empfehlung: Lassen Sie frühzeitig klären, ab wann die Haltefrist für Sie als Erbende beginnt, und holen Sie eine Wertermittlung ein, bevor Sie über einen Verkauf entscheiden.
Gehört eine Immobilie beiden Eheleuten, müssen beim Verkauf im Zuge einer Trennung alle steuerlichen Fristen und Eigennutzungszeiten für beide Eigentümer geprüft werden. Hat einer der Partner die Immobilie bereits verlassen, entfällt für seinen Anteil die Eigennutzungsvoraussetzung. Das gilt auch, wenn der ausgezogene Partner seinen Miteigentumsanteil innerhalb der Zehnjahresfrist gegen eine Ausgleichszahlung auf den anderen überträgt – für ihn ist das ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft (BFH, Urteil vom 14.02.2023, IX R 11/21).
Empfehlung: Eine frühzeitige Abstimmung zwischen steuerlicher und juristischer Beratung schützt vor unerwarteten Steuerlasten. Wir arbeiten eng mit der angebundenen Anwaltskanzlei zusammen und können bei Bedarf koordinieren.
Wer seine Immobilie zunächst selbst genutzt, dann für einige Jahre vermietet hat und nun verkaufen möchte, verliert durch die Vermietungsphase nicht automatisch die gesamte Steuerfreiheit. Entscheidend ist, ob die Eigennutzung im Dreijahreszeitraum vor dem Verkauf wieder vorgelegen hat. Ist das der Fall, kann die Steuerfreiheit trotz zwischenzeitlicher Vermietung gelten.
Empfehlung: Dokumentieren Sie Eigennutzungszeiten sorgfältig und sprechen Sie mit einem Steuerberater, bevor Sie den Verkauf einleiten.
Manchmal lässt sich ein Verkauf nicht verschieben – etwa wegen eines Umzugs, beruflicher Veränderungen oder familiärer Umstände. Wer die Haltefrist nicht erfüllt und die Eigennutzung nicht nachweisen kann, muss den Veräußerungsgewinn versteuern. Hier ist ein realistischer Marktwert besonders wichtig, um den tatsächlichen Gewinn nicht zu überschätzen.
Empfehlung: Auch in Eilsituationen lohnt sich eine professionelle Wertermittlung – sie bildet die Grundlage für jede steuerliche Berechnung und für eine realistische Preisfindung.
Dessau-Roßlau ist ein Markt mit eigenem Charakter – gewachsen aus einer industriellen Geschichte, geprägt von einer breiten Bausubstanz und einer spürbaren Nachfrage nach bezahlbaren Eigenheimen. Die Region ist kein reiner Investorenmarkt; hier kaufen vor allem Familien, Eigennutzer und Menschen mit lokalem Bezug – eine Käufergruppe, die Immobilien mit Bedacht auswählt und auf einen glaubwürdigen Preis reagiert.
Für Verkäufer bedeutet das: Ein realistisch angesetzter Marktwert ist der wichtigste Faktor für eine schnelle und erfolgreiche Vermarktung. Wer seinen Angebotspreis zu hoch ansetzt, riskiert lange Leerstandsphasen und sinkende Kaufbereitschaft – wer zu günstig einstellt, verschenkt bares Geld.
Die Nachfrage in Dessau-Roßlau und Umgebung ist durchaus vorhanden, insbesondere für gepflegte Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen in gut angebundenen Lagen. Orte wie Köthen (Anhalt), Coswig (Anhalt) und Bitterfeld-Wolfen zählen zum weiteren Einzugsgebiet, aus dem Käufer aktiv in die Region kommen. Unser Standort in Dessau-Roßlau ist dabei Ausgangspunkt – unser Netzwerk reicht historisch bis nach Berlin und Leipzig.
Amtliche Marktdaten für Dessau-Roßlau veröffentlicht der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt kostenfrei in den Grundstücksmarktinformationen 2025 (Datenbasis Kaufverträge 2023–2024): Bauland für Einzelhäuser im Mittel 119 €/m², Ein-/Zweifamilienhäuser rund 190.000 €, Eigentumswohnungen rund 75.000 € (jeweils Preisniveau 2024). Die Bodenrichtwerte zum 01.01.2026 sind im Geodatenportal Sachsen-Anhalt (LVermGeo) einsehbar. Orts- oder straßengenaue Kaufpreise gibt es dort nicht – dafür ist die Vor-Ort-Bewertung da. (Quelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt, Grundstücksmarktinformationen 2025; LVermGeo, Bodenrichtwerte 01.01.2026)
Was wir Ihnen darüber hinaus anbieten: eine persönliche Werteinschätzung Ihrer Immobilie, die auf echten Vergleichswerten aus der Region basiert – präzise und auf Ihre konkrete Situation zugeschnitten. Wer die aktuelle Marktentwicklung beim Verkauf richtig einordnen möchte, profitiert außerdem von einem Blick auf die Spekulationssteuer & Fristen, da Preisbewegungen und Haltedauer eng zusammenhängen.
Der Verkauf ist steuerfrei, wenn Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst genutzt haben oder wenn zwischen dem Kauf- und dem Verkaufsvertrag mindestens zehn Jahre liegen. Beide Wege führen dazu, dass der erzielte Gewinn nicht der Einkommensteuer unterliegt – unabhängig davon, wie hoch der Veräußerungsgewinn ausfällt.
Der Veräußerungsgewinn ist die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den ursprünglichen Anschaffungskosten inklusive aller Nebenkosten (Notar, Grunderwerbsteuer, Maklergebühr beim Kauf). Werterhöhende Investitionen wie Anbauten oder eine neue Heizung dürfen ebenfalls abgezogen werden. Nur dieser Nettobetrag wäre im Falle der Steuerpflicht zu versteuern.
Erben übernehmen die Haltefrist des Erblassers vollständig. Hatte der Verstorbene die Immobilie bereits acht Jahre gehalten, läuft die Frist beim Erben weiter – nach zwei weiteren Jahren wäre der Verkauf steuerfrei. Gleichzeitig empfiehlt es sich, die Grundbuchberichtigung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall zu veranlassen, da sie in diesem Zeitraum gebührenfrei ist.
Wenn Sie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren wieder selbst in der Immobilie gewohnt haben, greift die Eigennutzungs-Regelung trotz der früheren Vermietungsphase. Die zurückliegende Vermietung schadet in diesem Fall nicht. Ausschlaggebend ist der Nutzungszeitraum direkt vor dem Verkauf – nicht die gesamte Eigentümerhistorie.
Das hängt von Lage, Zustand, Preisniveau und Marktlage ab. Realistisch bewertete Immobilien in Dessau-Roßlau und Umgebung finden in der Regel deutlich schneller Käufer als solche mit überhöhtem Angebotspreis. Wir begleiten Verkäufer persönlich vom ersten Gespräch bis zur Schlüsselübergabe und halten Sie dabei in jedem Schritt auf dem Laufenden.
Zu den wichtigsten Unterlagen zählen: aktueller Grundbuchauszug, Energieausweis, Flurkarte, Grundrisse, Baupläne (wenn vorhanden), Nachweise über Modernisierungen sowie bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung und aktuelle Nebenkostenabrechnungen. Wir unterstützen Sie dabei, alle erforderlichen Dokumente rechtzeitig zusammenzustellen.
Den einen perfekten Zeitpunkt gibt es selten – entscheidend ist Ihre persönliche Situation. Steuerlich lohnt es sich, abzuwarten, bis die 10-Jahres-Frist abgelaufen ist oder der Eigennutzungszeitraum klar erfüllt ist. Marktlich spielen Saison und regionale Nachfrage eine Rolle. Wir beraten Sie gern persönlich, welcher Zeitpunkt für Ihre Situation in Dessau-Roßlau und Umgebung am sinnvollsten ist.
Ob der Verkauf Ihrer Immobilie steuerfrei ist, hängt von klaren gesetzlichen Regeln ab – und von einer sorgfältigen Vorbereitung. Die beiden wichtigsten Hebel sind die Eigennutzung im Dreijahreszeitraum vor dem Verkauf und die 10-Jahres-Haltefrist bei vermieteten Objekten. Wer diese Regeln kennt und frühzeitig plant, kann seinen Erlös vollständig behalten.
Der erste und wichtigste Schritt ist eine fundierte Wertermittlung: Erst wenn Sie wissen, was Ihre Immobilie tatsächlich wert ist, können Sie abschätzen, ob und in welcher Höhe ein Veräußerungsgewinn entsteht – und ob steuerlicher Handlungsbedarf besteht. Starten Sie jetzt mit einer Immobilienbewertung in Dessau-Roßlau und legen Sie damit die Grundlage für Ihren Verkauf.
Für alle, die tiefer in die Steuerthematik einsteigen möchten, empfehlen wir unsere weiterführenden Ratgeber: einen umfassenden Überblick bietet der Ratgeber zu den Steuern beim Immobilienverkauf, und wer verstehen möchte, wie Fristen genau berechnet werden und was bei knappem Zeitrahmen gilt, findet die Antworten im Ratgeber zu Spekulationssteuer & Fristen.
Wir stehen Ihnen in Dessau-Roßlau und der gesamten Region persönlich zur Seite – mit echter Marktkenntnis, juristischer Anbindung durch die Kanzlei und dem Anspruch, jeden Verkauf so zu begleiten, dass Sie am Ende mit gutem Gefühl zum Notar gehen.
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