RATGEBER · VERKAUFEN IM ALTER

Immobilie verkaufen in Dessau-Roßlau und Umgebung, wenn das Alter oder ein Pflegeheimeinzug es erfordert

Doreen Senger | Geschäftsführende GesellschafterinFachlich geprüft von Tino FrankStand: 13.09.2026 · Lesezeit ca. 13 Min.

Dieser Leitfaden beantwortet die wichtigsten Fragen für Eigentümer und Angehörige in Dessau-Roßlau und der Region – von der realistischen Wertermittlung bis zum Notartermin.

Ältere Eigentümerin betrachtet nachdenklich ihr Haus in Dessau-Roßlau vor dem Pflegeheimeinzug

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer eine Immobilie im Alter oder nach einem Pflegeheimeinzug verkaufen möchte, braucht zunächst eine ehrliche, marktgerechte Wertermittlung – die Grundlage für jeden weiteren Schritt.
  • Der Verkaufsablauf folgt einem klaren Muster: Wertermittlung, Unterlagen, Vermarktung, Besichtigungen, Preisverhandlung und Notartermin.
  • Angehörige, die im Namen eines Pflegebedürftigen handeln, benötigen eine notariell beglaubigte Vollmacht oder einen gerichtlich bestellten Betreuer.
  • Laufende Pflegekosten erhöhen den Zeitdruck – ein realistischer Preis von Anfang an schützt vor einem langen Leerstand.
  • Das inhabergeführte Geschwisterteam – seit 1999 am Markt – begleitet Eigentümer aus Dessau-Roßlau und der Region persönlich durch jeden Schritt, gemeinsam mit einer angebundenen Anwaltskanzlei.
  • Eine kostenfreie Vor-Ort-Bewertung ist der einfachste erste Schritt, um Klarheit über den tatsächlichen Marktwert zu gewinnen.

Was ist Ihre Immobilie wirklich wert – und warum entscheidet das alles?

Wenn eine Immobilie im Alter oder infolge eines Pflegeheimeinzugs verkauft werden soll, steht am Anfang immer eine einzige Frage: Was ist sie auf dem aktuellen Markt tatsächlich wert? Der Marktwert – nicht der Wunschpreis, nicht die einstige Kaufsumme – bestimmt, wie schnell und zu welchem Ergebnis der Verkauf gelingt. Eine falsche Einschätzung nach oben verlängert den Leerstand und erhöht die Pflegekosten, die monatlich weiterlaufen; eine zu niedrige Einschätzung verschenkt Vermögen, das der Eigentümer oder die Familie dringend braucht.

Der Marktwert entsteht aus dem Zusammenspiel mehrerer Faktoren. Lage und Erschließung spielen ebenso eine Rolle wie der bauliche Zustand, die Grundrissqualität, das Baujahr und vorhandene Modernisierungen. Hinzu kommen aktuelle Vergleichsverkäufe in der Region – also das, was Käufer tatsächlich bereit waren zu zahlen, nicht was andere Eigentümer gefordert haben. In Dessau-Roßlau und Umgebung zeigt die Erfahrung: Häuser in gepflegtem Zustand in ruhigen Lagen stoßen auf stabiles Interesse, während unsanierte Objekte ohne klare Preispositionierung deutlich länger auf einen passenden Käufer warten.

Was gehört zu einer fundierten Wertermittlung?

Eine seriöse Bewertung wertet mindestens drei Quellen aus: erstens die Bodenrichtwerte, die der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt alle zwei Jahre veröffentlicht (kostenfrei im Geodatenportal Sachsen-Anhalt, Stichtag 1. Januar 2026); zweitens die Auswertungen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt (Grundstücksmarktinformationen 2025, Bodenrichtwerte) und eigene Transaktionserfahrung aus der Region; drittens eine persönliche Begehung der Immobilie, bei der Zustand, Ausstattung und Besonderheiten direkt begutachtet werden. Nur wer alle drei Ebenen zusammenführt, gelangt zu einem Preis, der am Markt hält.

Online-Schätzer liefern einen groben Orientierungswert, der für eine Verkaufsentscheidung allein nicht ausreicht. Sie kennen weder den genauen Zustand des Badezimmers noch die Lärmsituation der Straße noch den Schimmelfleck im Keller. Diese Details entscheiden in der Verhandlung.

Wertermittlung bei betagten Eigentümern – was ist anders?

Bei Senioren oder pflegebedürftigen Eigentümern kommen oft zusätzliche Einflussgrößen ins Spiel. Besteht ein eingetragenes Wohnrecht oder Nießbrauchrecht, mindert das den erzielbaren Preis erheblich – Käufer kalkulieren die Dauer der Belastung ein. Auch bestehende Grundschulden, die noch nicht vollständig getilgt sind, müssen bei der Nettoberechnung berücksichtigt werden. Wer solche Konstellationen früh erkennt, kann den Preis realistisch setzen und böse Überraschungen im Notartermin vermeiden.

Unser Geschwisterteam, das seit 1999 Eigentümer in der Region begleitet, nimmt sich bei der Erstbewertung bewusst Zeit für genau diese Fragen. Wir schauen gemeinsam mit Ihnen oder Ihren Angehörigen auf die tatsächliche Ausgangssituation – persönlich, vor Ort und so offen, wie Sie es verdienen.

Wertermittlung einer Immobilie in Dessau-Roßlau bei Verkauf im Alter – Makler erklärt Bewertungsunterlagen

Schritt für Schritt zum Notartermin: der Verkaufsablauf im Überblick

Der Verkauf einer Immobilie im Alter oder nach einem Pflegeheimeinzug läuft im Kern genauso ab wie jeder andere Immobilienverkauf – folgt aber einem etwas höheren Koordinationsbedarf, weil oft Angehörige, Betreuer und manchmal eine Anwaltskanzlei eingebunden sind. Der Ablauf gliedert sich in fünf klar abgrenzbare Phasen, die nacheinander ineinandergreifen.

Phase 1: Wertermittlung und Entscheidung

Am Anfang steht die Bewertung der Immobilie (siehe Kapitel 1). Aus ihr leitet sich der Angebotspreis ab. Wichtig: Der Angebotspreis sollte realistisch und verhandelbar sein – nicht so hoch, dass er Interessenten abschreckt, und nicht so niedrig, dass Potenzial verschenkt wird. Wer sich zu Beginn auf einen ehrlichen Wert einigt, spart Monate.

Phase 2: Unterlagen zusammenstellen

Vor der Vermarktung müssen alle relevanten Unterlagen vorliegen. Dazu gehören Grundbuchauszug, Flurkarte, Energieausweis, Baupläne/Grundrisse sowie – wenn vorhanden – Nachweise über Modernisierungen und Betriebskostenabrechnungen. Fehlt der Energieausweis, muss er vor dem Verkauf erstellt werden. Bei Eigentumswohnungen kommen Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlung hinzu. Das Beschaffen aller Unterlagen dauert erfahrungsgemäß zwei bis vier Wochen – frühzeitig beginnen spart Nerven.

Phase 3: Vermarktung und Besichtigungen

Sobald Unterlagen und Preis stehen, startet die Vermarktung. Professionelle Fotos, ein aussagekräftiges Exposé und die Schaltung auf den relevanten Plattformen sind der sichtbare Teil. Der entscheidende Teil läuft im Hintergrund: Ein gutes Makler-Netzwerk bringt vorgemerkte Interessenten direkt ins Gespräch, bevor das Inserat überhaupt veröffentlicht ist. Besichtigungen werden koordiniert und moderiert – das entlastet Angehörige, die oft von weiter weg anreisen.

Phase 4: Preisverhandlung und Kaufvertragsvorbereitung

Wenn ein ernsthafter Interessent gefunden ist, beginnt die Verhandlung. Ziel ist ein Preis, der beide Seiten überzeugt und einer Finanzierungsbestätigung standhält. Der beurkundende Notar erstellt den Kaufvertragsentwurf; Verkäufer und Käufer erhalten ihn rechtzeitig vor dem Termin zur Prüfung. Hier lohnt sich die Zusammenarbeit mit einer angebundenen Anwaltskanzlei – Formulierungen zu Übergabezustand, Gewährleistungsausschluss und Fälligkeitsdatum sollten verstanden sein, bevor unterschrieben wird.

Phase 5: Notartermin und Übergabe

Beim Notartermin wird der Kaufvertrag verlesen und beidseitig unterzeichnet. Nach Kaufpreiszahlung erfolgt die Schlüsselübergabe; die Umschreibung im Grundbuch folgt Wochen bis Monate später. Für pflegebedürftige Eigentümer, die selbst nicht erscheinen können, kann eine bevollmächtigte Person den Termin wahrnehmen – vorausgesetzt, die Vollmacht ist notariell beglaubigt und erlaubt ausdrücklich Immobiliengeschäfte. Wir begleiten Sie oder Ihre Angehörigen persönlich durch diesen gesamten Weg – von der Immobilienbewertung in Dessau-Roßlau bis zur Schlüsselübergabe.

Ablauf Immobilienverkauf im Alter Dessau-Roßlau – Checkliste der Verkaufsschritte

Vollmacht, Betreuung, Erbrecht: Was rechtlich zu klären ist

Wer eine Immobilie im Namen eines pflegebedürftigen Angehörigen verkaufen möchte, muss die rechtlichen Voraussetzungen frühzeitig klären. Das ist der Punkt, an dem viele Familien unvorbereitete Verzögerungen erleben – nicht weil der Wille fehlt, sondern weil die formalen Hürden unterschätzt werden.

Vorsorgevollmacht: der einfachste Weg

Hat der Eigentümer zu einem früheren Zeitpunkt, als er noch geschäftsfähig war, eine notariell beglaubigte oder beurkundete Vorsorgevollmacht erteilt (§ 29 GBO), kann die bevollmächtigte Person Immobiliengeschäfte abschließen – sofern die Vollmacht ausdrücklich Grundstücksgeschäfte umfasst. Eine einfache, handschriftliche Generalvollmacht reicht für den Notar in der Regel nicht aus. Prüfen Sie frühzeitig, ob die Vollmacht die nötige Form und den richtigen Umfang hat. Die angebundene Anwaltskanzlei kann dabei helfen, die Vollmacht auf ihre Tauglichkeit hin zu beurteilen.

Gesetzliche Betreuung: wenn keine Vollmacht vorliegt

Fehlt eine Vollmacht oder ist der Eigentümer nicht mehr in der Lage, eine zu erteilen, muss das Betreuungsgericht – für Dessau-Roßlau das Amtsgericht Dessau-Roßlau – einen Betreuer bestellen. Der Betreuer darf eine Immobilie nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts verkaufen (§ 1850 Nr. 1 BGB) – das Gericht prüft dabei, ob der Verkauf dem Wohl des Betreuten dient. Dieser Schritt dauert mehrere Wochen bis Monate und sollte so früh wie möglich angestoßen werden, wenn Pflegekosten laufend anfallen.

Erbfall während des Verkaufsprozesses

Verstirbt der Eigentümer, während die Immobilie bereits auf dem Markt ist, geht das Eigentum auf die Erben über. Der Verkaufsprozess kann fortgeführt werden, erfordert aber einen Erbschein oder ein notarielles Testament als Nachweis der Erbenberechtigung. Sind mehrere Erben beteiligt, müssen alle dem Verkauf und dem Preis zustimmen. Bei Uneinigkeit unter Erbengemeinschaften hilft eine frühzeitige rechtliche Beratung, eine Teilungsversteigerung zu vermeiden – ein Weg, der für alle Beteiligten mit Verlusten verbunden ist.

Steuerliche Aspekte im Blick behalten

Beim Verkauf einer Immobilie fällt nach einer Haltedauer von mehr als zehn Jahren keine Spekulationssteuer an – bei den meisten Eigentümern im Alter ist diese Frist längst abgelaufen. Wer kürzer Eigentümer ist, verkauft ebenfalls steuerfrei, wenn er die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst bewohnt hat (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG); das mittlere Jahr muss vollständig, die beiden Randjahre nur teilweise abgedeckt sein. Ein Fallstrick bei kürzerer Haltedauer: Wer ins Pflegeheim zieht und die Immobilie erst im übernächsten Kalenderjahr verkauft, hat sie im Verkaufsjahr nicht mehr selbst bewohnt – die Ausnahme greift dann nicht. Ein Leerstand bis zum Verkauf im Auszugsjahr oder im folgenden Kalenderjahr ist dagegen unschädlich. Wir empfehlen, diese Frage rechtzeitig mit einem Steuerberater zu klären, damit der erzielte Erlös vollständig für die Pflege zur Verfügung steht.

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Besondere Situationen beim Verkauf im Alter – was dann zu tun ist

Bestimmte Konstellationen erfordern ein besonders umsichtiges Vorgehen. Diese Sonderfälle begegnen uns in Dessau-Roßlau und der Region regelmäßig.

Immobilie mit eingetragenem Wohnrecht

Besteht ein lebenslanges Wohnrecht zugunsten des Eigentümers oder einer dritten Person, schränkt das den erzielbaren Verkaufspreis deutlich ein. Käufer sind bereit, die Immobilie zu erwerben, kalkulieren aber die statistische Dauer der Belastung ein. Das Wohnrecht kann notariell gegen eine Einmalzahlung oder eine Rente aufgehoben werden – sofern alle Beteiligten zustimmen.

Empfehlung: Klären Sie vor dem Verkauf, ob eine Aufhebung des Wohnrechts wirtschaftlich sinnvoll ist. Ein Vergleich zwischen erzielbarem Preis mit und ohne Wohnrecht zeigt, ob sich die Ablösesumme rechnet.

Verkauf bei bestehender Erbengemeinschaft

Haben mehrere Erben gemeinsam die Immobilie geerbt, ist für den Verkauf die Mitwirkung aller Miterben nötig (§ 2040 BGB); Fragen der laufenden Verwaltung können mit Mehrheit entschieden werden (§ 2038 BGB). Blockiert ein Miterbe den Prozess, besteht rechtlich die Möglichkeit einer Teilungsversteigerung, die jedoch fast immer zu einem deutlich niedrigeren Erlös führt als ein regulärer Verkauf.

Empfehlung: Suchen Sie früh das Gespräch innerhalb der Erbengemeinschaft und holen Sie eine neutrale Wertermittlung ein, die als gemeinsame Basis dient. In festgefahrenen Situationen kann eine anwaltliche Begleitung helfen, einen Konsens zu finden.

Immobilie mit laufendem Kredit

Besteht noch eine Grundschuld oder ein Restdarlehen auf der Immobilie, wird dieses in der Regel beim Verkauf aus dem Kauferlös abgelöst. Manche Kreditinstitute berechnen bei vorzeitiger Ablösung eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Kosten müssen bei der Nettokalkulation berücksichtigt werden.

Empfehlung: Fordern Sie von Ihrer Bank eine schriftliche Ablösungsauskunft an, bevor Sie einen Angebotspreis festlegen. So wissen Sie genau, welcher Betrag nach dem Notartermin tatsächlich verfügbar ist – etwa um die Pflegekosten zu decken.

Verrentungsmodelle als Alternative zum Vollverkauf

Für manche Eigentümer ist ein Vollverkauf nicht die einzige Option. Nießbrauch, Wohnrecht auf Lebenszeit kombiniert mit einem Teilverkauf oder eine Immobilienrente können Liquidität freisetzen, ohne dass die Immobilie vollständig aufgegeben werden muss. Diese Modelle sind komplex und verlangen eine sorgfältige Abwägung der persönlichen Lebens- und Pflegesituation.

Empfehlung: Informieren Sie sich über die Unterschiede, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Der Ratgeber zu Verrentung, Nießbrauch und Teilverkauf gibt einen verständlichen Einstieg in die verschiedenen Modelle.

Der Immobilienmarkt in Dessau-Roßlau und der Region – was Eigentümer wissen sollten

Der Immobilienmarkt in Dessau-Roßlau und Umgebung ist überschaubar und von Eigennutzern aus der Region geprägt; Käufer finden hier eine gut angebundene Stadt mit gewachsener Infrastruktur, dem Dessau-Wörlitzer Gartenreich als Kulturanziehungspunkt und einer soliden Versorgungsstruktur.

Für ältere Eigentümer, die ihre Immobilie im Zusammenhang mit einem Pflegeheimeinzug verkaufen möchten, ist die regionale Nachfragestruktur einzuordnen: Einfamilienhäuser in gepflegtem Zustand finden in Dessau-Roßlau und den umliegenden Gemeinden in der Regel Interessenten, wenn der Preis marktgerecht ist. Das bedeutet: Wer realistisch bewertet, wartet in der Regel kein Jahr auf einen Käufer.

Gleichzeitig ist Ehrlichkeit beim Zustand entscheidend. Sanierungsbedarf, der dem Käufer erst bei der Besichtigung auffällt, kostet Vertrauen und Verhandlungsspielraum. Wer den Zustand offen kommuniziert und den Preis entsprechend setzt, verkauft schneller als derjenige, der einen zu hohen Preis ansetzt und dann Schritt für Schritt nachgibt – ein Muster, das Käufer skeptisch macht.

Amtliche Marktdaten für Dessau-Roßlau veröffentlicht der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt kostenfrei in den Grundstücksmarktinformationen 2025 (Datenbasis Kaufverträge 2023–2024): Bauland für Einzelhäuser im Mittel 119 €/m², Ein-/Zweifamilienhäuser rund 190.000 €, Eigentumswohnungen rund 75.000 € (jeweils Preisniveau 2024). Die Bodenrichtwerte zum 01.01.2026 sind im Geodatenportal Sachsen-Anhalt (LVermGeo) einsehbar. Orts- oder straßengenaue Kaufpreise gibt es dort nicht – dafür ist die Vor-Ort-Bewertung da. (Quelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt, Grundstücksmarktinformationen 2025; LVermGeo, Bodenrichtwerte 01.01.2026)

Häufige Fragen zum Immobilienverkauf im Alter und bei Pflegeheimeinzug

Wie viel ist meine Immobilie beim Verkauf im Alter wert?

Der Wert hängt von Lage, Zustand, Größe und der aktuellen Nachfrage in Dessau-Roßlau und der Region ab. Eine fundierte Einschätzung erhalten Sie über eine kostenfreie Vor-Ort-Bewertung durch einen ortskundigen Makler – Online-Schätzer liefern lediglich einen groben Anhaltspunkt, der für eine Verkaufsentscheidung allein nicht ausreicht. Besonders bei eingetragenen Rechten wie Wohnrecht oder Nießbrauch weicht der Marktwert von einer vereinfachten Schätzung erheblich ab.

Wie läuft der Verkauf ab, wenn der Eigentümer bereits im Pflegeheim lebt?

Der Verkauf läuft grundsätzlich wie jeder andere Immobilienverkauf ab: Wertermittlung, Unterlagen, Vermarktung, Besichtigungen, Verhandlung und Notartermin. Der entscheidende Unterschied ist die Frage der Handlungsbefugnis – wer darf im Namen des Eigentümers auftreten? Eine notariell beglaubigte Vollmacht oder ein gerichtlich bestellter Betreuer mit entsprechender Genehmigung des Betreuungsgerichts ist Voraussetzung dafür, dass der Prozess reibungslos ablaufen kann.

Sollte ich die Immobilie meiner Angehörigen selbst verkaufen oder einen Makler beauftragen?

Mit einem erfahrenen Makler vor Ort sparen Angehörige erheblich Zeit und vermeiden Preisfehler, die bei diesem Thema besonders folgenreich sind – denn laufende Pflegekosten dulden keinen langen Leerstand. Ein Makler koordiniert Unterlagen, Besichtigungen und Verhandlungen und entlastet damit Angehörige, die oft von weiter weg anreisen. Gerade in einer emotional belastenden Lebenssituation ist diese Entlastung spürbar.

Wie lange dauert es in der Regel, bis die Immobilie verkauft ist?

Die Dauer hängt stark von Preis, Zustand und Marktlage ab. Wer von Anfang an einen realistischen Preis ansetzt, erhöht die Chance auf einen zügigen Verkaufsabschluss deutlich. Die Unterlagen zu beschaffen dauert erfahrungsgemäß zwei bis vier Wochen; danach beginnt die Vermarktungsphase. Ein realistisch bewertetes Objekt in Dessau-Roßlau und Umgebung findet in der Regel innerhalb weniger Wochen einen geeigneten Käufer.

Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?

Zum Verkauf einer Immobilie werden mindestens folgende Unterlagen benötigt: Grundbuchauszug, Flurkarte, Energieausweis, Baupläne oder Grundrisse sowie Nachweise über Modernisierungen. Bei Eigentumswohnungen kommen zusätzlich Teilungserklärung, Hausgeldabrechnungen und Protokolle der Eigentümerversammlung hinzu. Wir unterstützen Sie beim Zusammenstellen aller notwendigen Dokumente und wissen aus Erfahrung, welche Ämter welche Unterlagen ausstellen.

Fällt beim Verkauf einer ererbten oder lange gehaltenen Immobilie Steuer an?

Wenn die Immobilie länger als zehn Jahre im Eigentum war – bei einem geerbten Haus zählt die Haltedauer des Erblassers mit –, fällt keine Spekulationssteuer an. Bei kürzerer Haltedauer ist der Verkauf steuerfrei, wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst bewohnt wurde (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG). Für Eigentümer, die schon länger im Pflegeheim leben und deren Haus seitdem leer steht, hängt die Steuerfreiheit deshalb allein von der Zehnjahresfrist ab. Wir empfehlen, diese Frage rechtzeitig mit einem Steuerberater zu klären.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, um mit dem Verkauf zu beginnen?

Der richtige Zeitpunkt ist so früh wie möglich – sobald feststeht, dass die Immobilie dauerhaft nicht mehr selbst genutzt wird. Leerstand verursacht laufende Kosten (Heizung, Versicherung, Grundsteuer), während gleichzeitig Pflegeheimgebühren anfallen. Wer früh handelt, hat mehr Zeit für eine sorgfältige Preisfindung und vermeidet den Druck, unter ungünstigen Bedingungen schnell verkaufen zu müssen.

Fazit: Mit dem richtigen Preis und klarer Vorbereitung zum erfolgreichen Abschluss

Der Verkauf einer Immobilie im Alter oder bei einem Pflegeheimeinzug ist eine der bedeutendsten finanziellen Entscheidungen, die Eigentümer und ihre Angehörigen treffen. Sie verdient eine ehrliche Wertermittlung, sorgfältig zusammengestellte Unterlagen und einen strukturierten Ablauf – damit der Erlös vollständig dort ankommt, wo er gebraucht wird: für würdige Pflege und finanzielle Sicherheit.

Der erste und wichtigste Schritt ist es, den tatsächlichen Marktwert zu kennen. Starten Sie mit einer Immobilienbewertung in Dessau-Roßlau und Umgebung – kostenlos, vor Ort und ohne Zeitdruck. Sie erhalten eine fundierte Einschätzung auf Basis echter Vergleichsverkäufe aus der Region, nicht aus dem Internet.

Wenn rechtliche Fragen rund um Vollmacht, Erbengemeinschaft oder laufenden Kredit hinzukommen, lohnt sich ein Blick auf den Ratgeber zum Verkauf trotz laufendem Kredit, der Schritt für Schritt erklärt, wie der Nettoerlös korrekt berechnet wird. Und wer eine Erbengemeinschaft koordinieren muss, findet im Ratgeber Erbengemeinschaft: Haus verkaufen wertvolle Orientierung für schwierige Konstellationen.

Wir – das inhabergeführte Geschwisterteam, seit 1999 am Markt, mit Standort in Dessau-Roßlau – begleiten Sie persönlich durch jeden dieser Schritte: mit Herz, Fachkompetenz und echter Marktkenntnis aus der Region.

Doreen Senger

Geschäftsführende Gesellschafterin

Doreen Senger ist Diplom-Ingenieurin (FH), Bauingenieurin und Betriebswirtin und führt Senger & Frank Immobilien als Geschäftsführende Gesellschafterin – seit 1999 gemeinsam mit ihrem Bruder Tino Frank als inhabergeführtes Geschwisterduo in Dessau-Roßlau. Ihr technischer Sachverstand fließt direkt in die Bewertung ein: Bausubstanz, Grundrissqualität und Sanierungsstand liest sie so, wie andere einen Grundbuchauszug lesen. Über die angebundene Anwaltskanzlei Steffen Senger werden rechtliche Fragen rund um Erbschaft, Scheidung oder Kaufvertrag intern geklärt, statt ausgelagert zu werden. Mit einem in 26 Jahren gewachsenen Netzwerk aus Käufern, Notaren, Handwerkern und Rechtsexperten begleitet sie Eigentümerinnen und Eigentümer in Dessau-Roßlau und Umgebung vom ersten Gespräch bis zum Notartermin – ihre Ratgeber entstehen aus dieser täglichen Beratungspraxis.

Fachlich geprüft von Tino Frank, Geschäftsführender Gesellschafter

Senger & Frank Immobilien ist als Immobilienmakler in Dessau-Roßlau und Umgebung tätig. Dieser Artikel beschreibt rechtliche und steuerliche Zusammenhänge und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater oder Fachanwalt.

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