RATGEBER · IMMOBILIEN-VERRENTUNG

Immobilien-Verrentung in Dessau-Roßlau und Umgebung: Nießbrauch, Wohnrecht, Leibrente und Teilverkauf im Überblick

Doreen Senger | Geschäftsführende GesellschafterinFachlich geprüft von Tino FrankStand: 13.09.2026 · Lesezeit ca. 17 Min.

Sie möchten Ihre Immobilie als Kapital nutzen und trotzdem darin wohnen bleiben? Dieser Ratgeber erklärt, welche Modelle es gibt, was sie unterscheidet und worauf Sie bei der Entscheidung achten sollten.

Älteres Ehepaar sitzt in einem hellen Wohnzimmer und bespricht Unterlagen zur Immobilien-Verrentung in Dessau-Roßlau

Das Wichtigste in Kürze

  • Verrentung meint verschiedene Wege, das gebundene Kapital in der eigenen Immobilie zu nutzen – ohne sofort ausziehen zu müssen.
  • Nießbrauch, Wohnrecht, Leibrente und Teilverkauf sind die vier gängigen Modelle, die sich in Risiko, Flexibilität und Ertrag deutlich unterscheiden.
  • Der Marktwert der Immobilie ist in allen Modellen die entscheidende Ausgangsgröße – eine fundierte Wertermittlung steht deshalb immer am Anfang.
  • Sonderfälle wie Pflegebedarf, Erbschaft oder laufende Kredite verändern die Eignung der Modelle erheblich.
  • Wir begleiten Eigentümer in Dessau-Roßlau und der Region persönlich durch diesen Entscheidungsprozess – von der Bewertung bis zum Notar.
  • Dieser Ratgeber informiert; konkrete Zahlen für Ihre Immobilie erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch vor Ort.

Verrentung, Nießbrauch, Leibrente, Teilverkauf – welches Modell passt zu Ihrer Situation?

Wer seine Immobilie in Dessau-Roßlau und Umgebung als Kapital nutzen möchte, hat heute vier grundlegend verschiedene Wege zur Auswahl: Nießbrauch, Wohnrecht, Leibrente und Teilverkauf. Alle vier ermöglichen es, das gebundene Eigenkapital freizusetzen – unterscheiden sich aber erheblich darin, wie viel Kontrolle Sie behalten, welche Risiken entstehen und ob ein Verkauf überhaupt notwendig ist. Der erste Schritt ist immer: verstehen, was hinter jedem Begriff steckt.

Was alle Modelle gemeinsam haben

In allen vier Fällen bleibt die Immobilie Ausgangspunkt. Der Marktwert entscheidet, wie viel Kapital freigesetzt werden kann – und wie attraktiv die Konditionen ausfallen. Wer mit einem zu niedrig angesetzten Wert startet, verliert bares Geld. Deshalb steht eine sorgfältige, ortskundige Wertermittlung stets am Anfang, bevor überhaupt ein Modell gewählt wird.

Nießbrauch: Eigentum abgeben, Nutzungsrecht behalten

Beim Nießbrauch überträgt der bisherige Eigentümer das Eigentum an der Immobilie, behält aber das lebenslange Nutzungsrecht – einschließlich der Möglichkeit, die Immobilie selbst zu vermieten und die Mieteinnahmen zu vereinnahmen. Der Nießbrauch wird ins Grundbuch eingetragen und ist damit rechtlich gesichert. Dieses Modell eignet sich besonders für Eigentümer, die Erbschaftsteuer vorwegnehmen und gleichzeitig aus der Immobilie Erträge ziehen oder dort wohnen bleiben wollen.

Wohnrecht: Bleiben, aber nicht vermieten

Das Wohnrecht ähnelt dem Nießbrauch, ist aber enger gefasst: Es sichert das Recht, selbst in der Immobilie zu wohnen, erlaubt jedoch keine Vermietung. Auch das Wohnrecht wird im Grundbuch eingetragen und gilt lebenslang. Es ist das einfachere der beiden Nutzungsrechte – und deshalb häufig günstiger in der Ausgestaltung. Wer die Immobilie nicht vermieten möchte, aber sicher darin wohnen bleiben will, findet hier ein klares, schlankes Instrument.

Leibrente: Monatliche Zahlung statt Einmalbetrag

Die Leibrente ist eine Form des echten Verkaufs: Die Immobilie geht an einen Käufer über, der dafür keine Einmalzahlung leistet, sondern eine monatliche Rente – meist lebenslang. Das Wohnrecht des Verkäufers wird vertraglich gesichert. Der Vorteil liegt in der regelmäßigen Einnahme, die Planbarkeit schafft. Der Nachteil: Lebt der Verkäufer sehr lang, übersteigt die ausgezahlte Gesamtrente den Kaufpreis – was Käufer einkalkulieren müssen und deshalb die Rendite begrenzt.

Teilverkauf: Kapital freisetzen, Miteigentumsanteil abgeben

Beim Teilverkauf veräußert der Eigentümer einen Anteil seiner Immobilie – typischerweise bis zu 50 Prozent – an einen Investor und erhält dafür einen Einmalbetrag. Der Eigentümer zahlt dem Investor dafür ein laufendes Nutzungsentgelt und bleibt vollständig selbst in der Immobilie wohnen. Die Kosten, die Bindung an einen Investor und die Frage, wie der Gesamtverkauf später abläuft, sollten sehr genau geprüft werden. Wie wir im Ratgeber zu Verkaufen oder vermieten im Alter zeigen, lohnt sich der Vergleich mit alternativen Wegen immer.

Welches Modell passt wann?

Eine universelle Antwort gibt es nicht. Wer Nachkommen beschenken und Steuern optimieren möchte, denkt eher in Richtung Nießbrauch. Wer einfach sicher wohnen bleiben will, findet im Wohnrecht oft die klarere Lösung. Wer monatliche Einnahmen braucht und den Verkauf ohnehin plant, ist bei der Leibrente gut aufgehoben. Und wer schnell Kapital freisetzen will, prüft den Teilverkauf – aber sehr genau, was langfristig an Kosten entsteht. Die Entscheidung hängt von Ihrer persönlichen Lage, Ihrer familiären Situation und dem aktuellen Marktwert der Immobilie ab.

Nießbrauch und Wohnrecht: Was im Grundbuch steht, zählt

Nießbrauch und Wohnrecht sind keine Verkaufsmodelle im eigentlichen Sinne – sie sind Nutzungsrechte, die im Grundbuch eingetragen werden und damit auch für Dritte bindend sind. Der entscheidende Unterschied liegt darin, was der Berechtigte mit der Immobilie tun darf: Beim Nießbrauch darf er sie vollständig nutzen und sogar vermieten; beim Wohnrecht ist nur die eigene Nutzung gestattet. Beide Wege eignen sich gut für die vorweggenommene Erbfolge oder die Schenkung im Alter.

Nießbrauch im Detail

Der Nießbraucher – also die Person, der das Recht eingeräumt wird – darf die Immobilie bewohnen, vermieten und die Erträge daraus vereinnahmen. Er ist aber auch für die laufende Instandhaltung verantwortlich, nicht der neue Eigentümer. Steuerlich ist der Nießbrauch ein wichtiges Instrument: Wird die Immobilie im Wege der Schenkung übertragen und gleichzeitig ein Nießbrauch eingetragen, mindert der kapitalisierte Wert des Nießbrauchs die Schenkungsteuerbemessungsgrundlage. Der kapitalisierte Wert ergibt sich aus dem Jahreswert der Nutzung – dem erzielbaren Nettomietwert, höchstens jedoch ein 18,6tel des steuerlichen Grundstückswerts (§ 16 BewG) – multipliziert mit dem Vervielfältiger, der von Alter und Geschlecht des Nießbrauchers abhängt (§ 14 BewG). Wegen dieser Deckelung fällt der Abzug in der Praxis oft kleiner aus als Miete mal Vervielfältiger.

Wohnrecht im Detail

Das Wohnrecht ist schlichter und deshalb in der Praxis häufig eingesetzt, wenn die Nutzung der Immobilie selbst im Vordergrund steht. Der Berechtigte wohnt darin – aber er darf weder vermieten noch anderweitig Erträge erzielen. Kostenmäßig ist das Wohnrecht für den neuen Eigentümer günstiger, weil sein Wert niedriger angesetzt wird. Für Eigentümer, die ihre Immobilie verschenken, aber den Wohnplatz behalten wollen, ist das Wohnrecht häufig die sauberere, einfachere Lösung.

Was beide Modelle verbindet: die Notarformulierung

Sowohl Nießbrauch als auch Wohnrecht entstehen erst mit der Eintragung ins Grundbuch; die Bewilligung muss notariell beglaubigt sein – wird das Recht im Zuge einer Schenkung oder Übertragung bestellt, gehört es in den beurkundeten Vertrag. Der Inhalt der Vereinbarung – Umfang des Rechts, Kostenverteilung, Erlöschensbedingungen – wird im notariellen Vertrag präzise geregelt. Fehler oder Unklarheiten an dieser Stelle können später teuer werden. Wir arbeiten in solchen Fällen eng mit der angebundenen Kanzlei von Steffen Senger zusammen, um Eigentümern in Dessau-Roßlau und der Region nicht nur die Immobilienseite, sondern auch die rechtliche Seite klar abzudecken.

Wertermittlung als Ausgangspunkt

Für die steuerliche Berechnung, für die Bemessung des Nießbrauchswerts und für jeden Verhandlungsrahmen ist der aktuelle Marktwert der Immobilie der entscheidende Wert. Ein zu niedrig angesetzter Marktwert schadet dem Schenker; ein zu hoch angesetzter Wert kann zu Problemen bei der Schenkungsteuer führen. Beides lässt sich durch eine fundierte, orts- und sachkundige Wertermittlung vermeiden. Wie das im Detail funktioniert, erklären wir im Zuge einer kostenlosen Bewertung – persönlich, vor Ort und in Ruhe.

Typische Fragen, die Eigentümer in dieser Situation stellen

Wer trägt die Kosten für Reparaturen? In der Regel der Nießbraucher für laufende Instandhaltung, der neue Eigentümer für größere Investitionen. Was passiert bei Pflege- oder Umzugsbedarf? Das Wohnrecht erlischt nicht automatisch, wenn der Berechtigte auszieht oder ins Pflegeheim muss – es bleibt bestehen und belastet die Immobilie weiter (BGH, Urteil vom 19.01.2007, V ZR 163/06). Vermieten darf der Wohnungsberechtigte nur mit Zustimmung des Eigentümers; daher sollte die Vereinbarung für diesen Fall eine Ablöse- oder Löschungsregelung enthalten. Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht erlischt auch dann nicht, wenn der Berechtigte in ein Pflegeheim wechselt – es mindert den Verkehrswert weiter; nutzen oder vermieten kann er es ohne vertragliche Regelung aber nicht mehr. Deshalb sollte der Vertrag für diesen Fall eine Ablösung (Einmalzahlung oder Rente) oder eine Löschungsverpflichtung vorsehen. Was geschieht mit dem Recht im Erbfall? Nießbrauch und Wohnrecht sind grundsätzlich nicht vererbbar und erlöschen mit dem Tod des Berechtigten. All das sind Punkte, die vertraglich vorab klar geregelt sein sollten.

Ältere Frau in ihrer Immobilie in Dessau-Roßlau liest Grundbuch-Unterlagen zum Nießbrauch

Leibrente und Teilverkauf: Kapital freisetzen – aber zu welchem Preis?

Leibrente und Teilverkauf sind die beiden Modelle, bei denen Eigentümer tatsächlich Anteile oder die gesamte Immobilie abgeben, um Kapital zu erhalten. Der Unterschied zur Schenkung mit Nießbrauch ist grundlegend: Hier geht es nicht um Steueroptimierung, sondern um Liquidität. Beide Wege haben klare Vorteile – und Risiken, die Eigentümer in Dessau-Roßlau und Umgebung kennen sollten, bevor sie unterschreiben.

Leibrente: Regelmäßige Einnahme statt Einmalzahlung

Bei der Leibrente wird die Immobilie vollständig verkauft. Der Kaufpreis wird aber nicht als Einmalbetrag ausgezahlt, sondern in monatlichen Raten – der sogenannten Leibrente – auf Lebenszeit. Gleichzeitig wird dem Verkäufer ein lebenslanges Wohnrecht oder ein Nießbrauch im Kaufvertrag gesichert und ins Grundbuch eingetragen. Auch die Rente selbst sollte abgesichert werden – als Reallast im Grundbuch (§ 1105 BGB) und mit einer Wertsicherungsklausel; sonst steht der Verkäufer bei Zahlungsunfähigkeit des Käufers ohne Sicherheit da. Die Rentenhöhe hängt vom Marktwert der Immobilie und der statistischen Lebenserwartung ab: Je jünger der Verkäufer, desto niedriger fällt die monatliche Rate, weil der Käufer mit einer längeren Laufzeit rechnet.

Die Leibrente schafft Planbarkeit und ergänzt andere Einnahmen wie die gesetzliche Rente. Steuerlich gilt: Die monatliche Rente ist nicht in voller Höhe, sondern nur mit dem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig, der vom Alter bei Rentenbeginn abhängt – bei Beginn mit 65 Jahren sind es 18 Prozent, mit 70 Jahren 15 Prozent, mit 75 Jahren 11 Prozent der Rente (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG). Der Verkauf gegen Leibrente ist außerdem ein normaler Verkauf: Liegt der eigene Kauf weniger als zehn Jahre zurück und wurde die Immobilie nicht selbst bewohnt, kann auf den Gewinn (Barwert der Rente abzüglich Anschaffungskosten) Spekulationssteuer anfallen.

Was Eigentümer im Blick behalten sollten: Der Gesamtbetrag, den ein Käufer maximal zahlt, ist begrenzt, weil er das Risiko der langen Laufzeit einpreist. Wer zu jung ist oder eine Immobilie mit sehr hohem Wert besitzt, bekommt diese Diskrepanz besonders stark zu spüren.

Teilverkauf: Liquidität, aber mit laufenden Kosten

Beim Teilverkauf veräußert der Eigentümer einen Anteil der Immobilie – häufig zwischen 20 und 50 Prozent – an einen spezialisierten Investor und erhält dafür eine Einmalzahlung. Die Immobilie wird vorab bewertet, und auf Basis dieses Werts errechnet sich der Auszahlungsbetrag. Für das Recht, die gesamte Immobilie weiterhin selbst zu nutzen, zahlt der Eigentümer dem Investor monatlich ein Nutzungsentgelt.

Das klingt zunächst attraktiv. Die Kritik in der Fachwelt richtet sich jedoch auf drei Punkte: erstens das laufende Nutzungsentgelt, das sich über die Jahre summiert und wirtschaftlich erheblich sein kann; zweitens die Frage, was beim späteren Gesamtverkauf passiert, wenn der Investor seinen Anteil veräußern will und der Eigentümer möglicherweise nicht zu seinem Wunschpreis mitziehen kann; drittens die Vertragsbindung an einen einzelnen Anbieter, die Flexibilität einschränkt. Wer über einen Teilverkauf nachdenkt, sollte die Vertragskonditionen – insbesondere das Nutzungsentgelt, die Ankaufsrechte und den Exit-Mechanismus – sehr sorgfältig prüfen lassen.

Vergleich: Was lohnt sich in Ihrer Situation?

Ob Leibrente oder Teilverkauf sinnvoller ist, hängt von Ihrer Lebensphase, Ihrem Liquiditätsbedarf und der Höhe des Immobilienwerts ab. Wer einen hohen Einmalbetrag braucht, denkt eher an den Teilverkauf. Wer eine monatliche Ergänzung zur Rente sucht und sich die laufenden Bindungen sparen möchte, zieht die Leibrente vor. In beiden Fällen gilt: Der Marktwert der Immobilie muss richtig ermittelt sein, damit Sie die Konditionen fair einschätzen können. Wer hier mit einem zu niedrigen Ausgangswert startet, verliert – und merkt es oft erst Jahre später.

Für Eigentümer, die eine Immobilie im Rahmen eines Erbfalls erhalten haben und nun zwischen Verkauf und Verrentung abwägen, lohnt sich auch ein Blick in den Ratgeber zu Zugewinnausgleich und Hausübertragung, der verwandte Bewertungs- und Teilungsfragen behandelt.

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Sonderfälle: Wenn die Situation die Modellwahl verändert

Pflegebedarf, Erbschaft, laufende Kredite oder familiäre Konflikte – in diesen Situationen gelten besondere Überlegungen. Die folgenden Karten geben erste Orientierung; im Einzelfall ist eine persönliche Beratung immer der nächste sinnvolle Schritt.

Pflegebedarf und drohender Heimeinzug

Wenn der Umzug in eine Pflegeeinrichtung realistisch wird, kann der Berechtigte ein reines Wohnrecht nicht mehr nutzen – es erlischt aber nicht (BGH, Urteil vom 19.01.2007, V ZR 163/06) und belastet die Immobilie weiter. Ohne Vereinbarung gibt es weder Ablösung noch Löschung; deshalb sollte im Vertrag vorab geregelt sein, wann das Recht gelöscht wird und ob ein Ablösebetrag gezahlt wird. Ein Nießbrauch ist hier im Vorteil: Der Berechtigte darf vermieten und die Miete für die Heimkosten verwenden (§ 1030 BGB). Die Leibrente, die unabhängig vom Wohnort weitergezahlt wird, behält dagegen ihren Wert. Eigentümer, die bereits absehbar auf Pflege angewiesen sein könnten, sollten das in der Modellwahl frühzeitig einbeziehen.

Empfehlung: Klären Sie frühzeitig, welche Vertragsklauseln für Pflegebedarf vorgesehen sind – und lassen Sie diese von einem Anwalt prüfen.

Geerbte Immobilie und Erbengemeinschaft

Erben mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft – und damit oft auch Klärungsbedarf darüber, ob die Immobilie gehalten, vermietet oder verkauft werden soll. Verrentungsmodelle wie Nießbrauch oder Leibrente sind in einer Erbengemeinschaft nur möglich, wenn alle Beteiligten zustimmen. Kommt keine Einigung zustande, kann als letztes Mittel eine Teilungsversteigerung drohen – ein Weg, den die meisten Eigentümer vermeiden möchten, wie wir im Ratgeber zu Teilungsversteigerung vermeiden ausführlich erläutern.

Empfehlung: Holen Sie frühzeitig eine Wertermittlung ein und suchen Sie das Gespräch unter den Erben, bevor Positionen sich verhärten.

Immobilie mit laufendem Kredit

Wenn auf der Immobilie noch eine Grundschuld lastet, wird die Sache komplizierter: Die meisten Verrentungsmodelle setzen eine unbelastete oder zumindest weitgehend lastenfreie Immobilie voraus. Käufer bei der Leibrente werden eine klare Aussage zur Belastung erwarten; beim Nießbrauch im Schenkungsfall kann die Grundschuld die steuerliche Berechnung beeinflussen. Wie ein Verkauf oder eine Übertragung trotz laufendem Kredit gelingen kann, erklärt der Ratgeber zu Verkauf trotz laufendem Kredit.

Empfehlung: Lassen Sie die Belastungssituation vor jeder Entscheidung offen auf den Tisch legen – das schafft Klarheit für alle Beteiligten.

Scheidung und gemeinsame Immobilie

Gehört die Immobilie beiden Ehepartnern und steht eine Trennung an, ist die Frage nach Nießbrauch oder Wohnrecht besonders heikel: Ein Nutzungsrecht für einen Partner kann den anderen wirtschaftlich und rechtlich erheblich einschränken. Hier braucht es vor jeder Vereinbarung eine klare Einigung über die Auseinandersetzung. Informationen zu typischen Konstellationen bei Scheidung und Immobilie finden Sie im Ratgeber zu Immobilie bei Scheidung und Sondersituation.

Empfehlung: Auch in belasteten Situationen gilt: Erst den Wert der Immobilie kennen, dann über Modelle sprechen.

Der lokale Immobilienmarkt: Was bedeutet das für Verrentungsentscheidungen in der Region?

Alle Verrentungsmodelle – ob Nießbrauch, Leibrente oder Teilverkauf – setzen einen realistischen Marktwert der Immobilie voraus. Dieser Marktwert ist keine abstrakte Zahl: Er bestimmt, wie viel Kapital freigesetzt werden kann, wie hoch eine monatliche Rente ausfällt und wie attraktiv die Konditionen für alle Beteiligten sind. Deshalb ist der Blick auf den lokalen Markt in Dessau-Roßlau und Umgebung für jede Verrentungsentscheidung unverzichtbar.

Die Region um Dessau-Roßlau ist geprägt von einer Mischung aus historischer Bausubstanz, ruhigen Stadtteilen und einer über Jahrzehnte gewachsenen Nachfrage nach Bestandsimmobilien. In den umliegenden Gemeinden – von Coswig (Anhalt) über Bitterfeld-Wolfen bis hin zu Köthen (Anhalt) – entwickelt sich der Markt unterschiedlich dynamisch, was Eigentümern sowohl Chancen als auch Risiken bietet. Eine Immobilie, die in Dessau-Roßlau einen bestimmten Wert hat, kann in einer benachbarten Gemeinde deutlich abweichend bewertet werden – je nach Infrastruktur, Nachfrage und Zustand.

Was das für die Verrentungsentscheidung bedeutet: Wer den Wert seiner Immobilie kennt – ortskundig, auf Basis echter Marktdaten aus der Region –, kann die Konditionen eines Leibrenten- oder Teilverkaufsangebots fundiert beurteilen. Wer sich hingegen auf pauschalierte Online-Schätzungen verlässt, riskiert, Angebote anzunehmen, die deutlich unter dem tatsächlichen Marktwert liegen. Wir führen Wertermittlungen für Dessau-Roßlau und die gesamte Region persönlich und vor Ort durch – damit Sie eine verlässliche Grundlage für Ihre Entscheidung haben.

Amtliche Marktdaten für Dessau-Roßlau veröffentlicht der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt kostenfrei in den Grundstücksmarktinformationen 2025 (Datenbasis: Kaufverträge 2023–2024): Bauland für Einzelhäuser im Mittel 119 €/m², Ein- und Zweifamilienhäuser rund 190.000 €, Eigentumswohnungen rund 75.000 € (jeweils Preisniveau 2024). Die Bodenrichtwerte zum 01.01.2026 sind im Geodatenportal Sachsen-Anhalt (LVermGeo) einsehbar. Orts- oder straßengenaue Kaufpreise enthält dieses Portal nicht – genau hier leistet die persönliche Vor-Ort-Bewertung das, was öffentliche Datenquellen nicht können. (Quellen: Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt, Grundstücksmarktinformationen 2025; LVermGeo, Bodenrichtwerte 01.01.2026)

Häufige Fragen zur Immobilien-Verrentung

Was ist meine Immobilie in Dessau-Roßlau bei einem Verrentungsmodell eigentlich wert?

Der Wert hängt von Lage, Zustand, Größe und der aktuellen Nachfragesituation in Dessau-Roßlau und der Region ab. Für alle Verrentungsmodelle – ob Nießbrauch, Leibrente oder Teilverkauf – ist der Marktwert der entscheidende Ausgangspunkt: Er bestimmt, wie viel Kapital freigesetzt werden kann und zu welchen Konditionen. Eine fundierte Einschätzung erhalten Sie über eine kostenlose Vor-Ort-Bewertung durch einen erfahrenen Makler, der den lokalen Markt aus erster Hand kennt.

Was ist der Unterschied zwischen Nießbrauch und Wohnrecht?

Beide Rechte werden ins Grundbuch eingetragen und sichern ein lebenslanges Nutzungsrecht an der Immobilie. Der entscheidende Unterschied: Beim Nießbrauch darf der Berechtigte die Immobilie auch vermieten und Mieteinnahmen erzielen; beim Wohnrecht ist ausschließlich die eigene Nutzung erlaubt. Für Eigentümer, die selbst wohnen bleiben wollen und keine Mieteinnahmen planen, ist das Wohnrecht oft die unkompliziertere Wahl. Wer Erträge aus der Immobilie erzielen möchte, greift zum Nießbrauch.

Wie hoch fällt die Leibrente aus – und von was hängt sie ab?

Die Höhe der Leibrente ergibt sich aus dem Marktwert der Immobilie und der statistischen Lebenserwartung des Verkäufers. Je älter der Verkäufer bei Vertragsabschluss, desto höher fällt die monatliche Rate aus – weil der Käufer mit einer kürzeren Laufzeit rechnet. Zusätzlich beeinflusst das vereinbarte Wohnrecht, ob und wie es auf die Rentenhöhe angerechnet wird. Eine pauschale Zahl lässt sich hier nicht nennen; entscheidend ist immer der individuell ermittelte Marktwert Ihrer Immobilie. Versteuert wird die Rente nur mit dem Ertragsanteil – zum Beispiel 18 Prozent bei Rentenbeginn mit 65 Jahren, 15 Prozent mit 70 Jahren (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG).

Welche Risiken birgt der Teilverkauf?

Der Teilverkauf ermöglicht es, schnell Kapital freizusetzen, bindet Eigentümer aber langfristig an einen Investor. Die laufenden Nutzungsentgelte können sich über die Jahre erheblich summieren. Hinzu kommt, dass der spätere Gesamtverkauf – wenn beide Parteien veräußern wollen – der Mitsprache des Investors unterliegt. Wer die Vertragsklauseln zum Ankaufsrecht, zum Nutzungsentgelt und zum Exit-Mechanismus nicht sorgfältig prüft, kann am Ende deutlich schlechter dastehen als erwartet. Eine unabhängige Beratung vor der Entscheidung ist hier besonders wichtig.

Was passiert mit dem Nießbrauch oder Wohnrecht, wenn ich ins Pflegeheim ziehen muss?

Das Wohnrecht erlischt nicht durch den Umzug ins Pflegeheim – es bleibt bestehen, kann vom Berechtigten aber nicht mehr genutzt und ohne Zustimmung des Eigentümers nicht vermietet werden (BGH, Urteil vom 19.01.2007, V ZR 163/06). Ist nichts vereinbart, gibt es weder eine Ablösung noch einen Anspruch des Eigentümers auf Löschung. Wer das absichern möchte, sollte im Vertrag eine Klausel verankern, die für diesen Fall einen Ablösebetrag oder die Löschung vorsieht. Beim Nießbrauch ist die Lage anders: Der Berechtigte darf die Immobilie vermieten und die Mieteinnahmen für die Heimkosten einsetzen.

Lässt sich Nießbrauch auch steuerlich nutzen?

Ja – das ist sogar einer der häufigsten Gründe, warum Eigentümer dieses Modell wählen. Wenn eine Immobilie im Wege der Schenkung auf Kinder oder Enkel übertragen wird und der Schenker sich gleichzeitig den Nießbrauch vorbehält, mindert der kapitalisierte Wert des Nießbrauchs die Schenkungsteuerbemessungsgrundlage. Wie hoch dieser Abzug ausfällt, hängt vom erzielbaren Nettomietwert – gedeckelt auf ein 18,6tel des steuerlichen Grundstückswerts (§ 16 BewG) – und vom Vervielfältiger nach Alter und Geschlecht des Schenkers ab (§ 14 BewG). Die genaue steuerliche Wirkung sollte immer mit einem Steuerberater abgestimmt werden.

Muss die Immobilie schuldenfrei sein, damit ein Verrentungsmodell funktioniert?

Nicht zwingend schuldenfrei, aber die Belastungssituation hat erheblichen Einfluss. Bei der Leibrente werden Käufer in der Regel erwarten, dass bestehende Grundschulden abgelöst werden oder der Kaufpreis entsprechend angepasst wird. Bei der Schenkung mit Nießbrauch kann eine eingetragene Grundschuld die steuerliche Berechnung und die Attraktivität für die beschenkte Person beeinflussen. Klären Sie die Belastungssituation daher als Erstes, bevor Sie ein Modell wählen.

Fazit: Welches Modell das richtige ist, zeigt sich erst mit dem richtigen Wert

Nießbrauch, Wohnrecht, Leibrente und Teilverkauf sind keine abstrakten Begriffe – sie sind echte Entscheidungen mit langfristigen Konsequenzen für Ihre finanzielle Sicherheit und Ihre Lebensplanung. Was sie alle verbindet: Der Marktwert Ihrer Immobilie ist die Grundlage, auf der jede Entscheidung stehen muss. Wer diesen Wert nicht kennt, kann kein Angebot seriös beurteilen.

Wenn Sie in Dessau-Roßlau und Umgebung überlegen, ob ein Verrentungsmodell für Sie infrage kommt, empfehlen wir als ersten Schritt eine Immobilienbewertung in Dessau-Roßlau – persönlich, vor Ort und auf Basis echter Marktdaten aus der Region. Nur so haben Sie eine verlässliche Ausgangsgröße für jedes weitere Gespräch, egal ob mit einem Anbieter, einem Steuerberater oder einem Notar.

Wenn Ihre Situation besondere Aspekte mitbringt – etwa ein laufendes Erbe, eine Trennung oder eine familiäre Konfliktsituation –, finden Sie in unseren verwandten Ratgebern weiterführende Einordnungen: zum Beispiel zum Thema Verkaufen oder vermieten im Alter oder zur Frage, wie sich Immobilieneigentum bei Scheidung und Sondersituationen regeln lässt.

Wir begleiten Eigentümer in der Region mit Herz, Kompetenz und Erfahrung – von der ersten Frage bis zur letzten Unterschrift. Sprechen Sie uns an, wann immer Sie bereit sind.

Doreen Senger

Geschäftsführende Gesellschafterin

Doreen Senger ist Diplom-Ingenieurin (FH), Bauingenieurin und Betriebswirtin und führt Senger & Frank Immobilien als Geschäftsführende Gesellschafterin – seit 1999 gemeinsam mit ihrem Bruder Tino Frank als inhabergeführtes Geschwisterduo in Dessau-Roßlau. Ihr technischer Sachverstand fließt direkt in die Bewertung ein: Bausubstanz, Grundrissqualität und Sanierungsstand liest sie so, wie andere einen Grundbuchauszug lesen. Über die angebundene Anwaltskanzlei Steffen Senger werden rechtliche Fragen rund um Erbschaft, Scheidung oder Kaufvertrag intern geklärt, statt ausgelagert zu werden. Mit einem in 26 Jahren gewachsenen Netzwerk aus Käufern, Notaren, Handwerkern und Rechtsexperten begleitet sie Eigentümerinnen und Eigentümer in Dessau-Roßlau und Umgebung vom ersten Gespräch bis zum Notartermin – ihre Ratgeber entstehen aus dieser täglichen Beratungspraxis.

Fachlich geprüft von Tino Frank, Geschäftsführender Gesellschafter

Senger & Frank Immobilien ist als Immobilienmakler in Dessau-Roßlau und Umgebung tätig. Dieser Artikel beschreibt rechtliche und steuerliche Zusammenhänge und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater oder Fachanwalt.

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